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Bild: Andreas Zieger

Andreas Zieger

Professor an der Universität Oldenburg mit Schwerpunkt Klinische Neurorehabilitation und Interdisziplinär Angewandte Neurowissenschaft

»Ich lese BIOSKOP, weil ich dadurch Informationen erhalte, die ich sonst nicht bekomme. Die gegenwärtige Biopolitik, die Ausbeutung und Vernutzung des Humankapitals durch Biomacht und Biomedizin vorantreibt, widerspricht dem Gebot der Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe am Gemeinschaftsleben. Im Bildungs-, Sozial- und Gesundheitsbereich geht es heute darum, die Denkweisen und Mechanismen der inneren Kolonialisierung durch die Ökonomie aufzudecken und tragfähige Gegenmodelle zu entwickeln. BioSkop liefert dazu seit Jahren wertvolle Beiträge mit kritischen Analysen.«

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Jürgen Lodemann

Schriftsteller, Filmemacher, Moderator, Freiburg

»Wozu BIOSKOP? Weil in der Masse der mehr und mehr käuflichen Medien hier eine der letzten einsamen Inseln für NICHT gekaufte Meinungen und Infos sorgt.«

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 Nr. 104 (Dezember 2023)

Die Themen im Überblick

>>> BIOSKOP Schwerpunkt

Digitalisieren & Forschen

Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hat eine »Nationale Pharmastrategie« beschlossen. Mit ihrem Aktionsplan will sie die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln verbessern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Vorgesehen ist auch ein neues »Medizinforschungsgesetz« mit dem Ziel, klinische Studien zu fördern und die Zulassung neuer Medikamente zu beschleunigen. Wichtig ist der Ampel-Koalition, Patient*innendaten verstärkt für die Forschung zu nutzen und auch der Pharmaindustrie zugänglich zu machen. Den rechtlichen Weg bahnt das so genannte Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das der Bundestag Mitte Dezember durchgewinkt hat. Obendrein wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet, deren Daten auch für Forschungszwecke genutzt werden dürfen. Wer das nicht will, muss aktiv werden – und Widerspruch einlegen.

BIOSKOP beleuchtet die Pharmastrategie der Ampel und die beschlossenen Gesetze zwecks Digitalisierung und Datennutzung. Und BIOSKOP thematisiert auch Kritik, Bedenken und Warnungen von Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen.


>>> Suizidhilfe

Anlass zur Sorge

Sterbewillige Menschen haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erlaubt, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zwecks Selbsttötung zu erwerben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 7. November klar entschieden. Gleichwohl ist Hilfe zur Selbsttötung hierzulande legal; wie häufig sie stattfindet und wer sie ausführt, dazu gibt es indes keine offiziellen Zahlen. Inzwischen liegt aber eine erste wissenschaftliche Studie über »assistierte Suizide« in einer deutschen Großstadt vor, sie hat die Praxis in der bayerischen Metropole München untersucht. Die Ergebnisse geben Anlass zur Sorge.

BIOSKOP hat die beiden Studienautor*innen nach ihren Ergebnissen und Einschätzungen gefragt. Und BIOSKOP nimmt das wichtige BVerwG-Urteil und mögliche Folgen unter die Lupe.


>>> Ersatzteillager Mensch

»Widerspruchsregelung« wieder auf der Agenda

Organentnahmen sind in Deutschland meist fremdbestimmte Eingriffe. Eine schriftliche, vorab erklärte Einwilligung der Betroffenen liegt laut offiziellen Statistiken in weniger als jedem sechstem Explantationsfall vor. Das ist mindestens fragwürdig. Und was tut nun der Bundesrat? Er will »Organspende« künftig als »Normalfall« etabliert sehen und fordert die Bundesregierung auf, nun einen Gesetzentwurf zwecks »Einführung einer Widerspruchslösung« vorzulegen. Praktisch würde das bedeuten: Wer zu Lebzeiten, also vor Feststellung des »Hirntodes«, sich zur Frage der Organentnahme nicht geäußert hat, soll einfach als potenzieller »Organspender« gelten.

BIOSKOP blickt auf die Entschließung der Länderkammer und ihre bemerkenswerte Begründung. Und BIOSKOP meint: Vertrauenswürdiger wäre es, wenn der Gesetzgeber endlich jegliche Fremdbestimmung bei Organentnahmen kategorisch ausschließen würde.


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