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Nachdenken über Organspende

Die Transplantationsmedizin und ihre Akteure sind umstrittener denn je. Ein Flyer, gemeinsam erstellt von BioSkop, Hospizvereinigung OMEGA und Arbeitskreis Frauengesundheit, informiert über Hintergründe und regt Diskussionen an.

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Bild: Wolfgang Linder

Wolfgang Linder

Jurist, stv. bremischer Datenschutzbeauftragter im Ruhestand, heute aktiv im Komitee für Grundrechte und Demokratie und in der Aktion Stoppt die E-Card, Bremen

»Big Data droht die letzten Reservate von Privatsphäre abzuräumen. E-Card und Nationale Kohorte sind Beispiele dafür. Kritische Stimmen gegen profit- und technikorientierte Gesundheitsökonomie haben es schwer, in den Medien zur Geltung zu kommen. BioSkop ist eine rühmliche Ausnahme.«

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»Organspende« und Widerspruch

Am 16. Januar 2020 soll der Bundestag darüber entscheiden, ob und wie die Einwilligung zur »Organspende« neu geregelt wird. Beide Gesetzentwürfe, die zur Abstimmung stehen, zielen vor allem darauf, ein zentrales »Organspende«-Register zu etablieren. Eine echte Alternative, die eine persönliche Zustimmung vor jeder Explantation zwingend und ausnahmslos voraussetzt, ist bisher nicht in Sicht.

Was bisher geschah – und was endlich geschehen müsste. Berichte, Hintergründe, Analysen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und weitere PolitikerInnen wollen das Transplantationsgesetz ändern. Geht es nach ihrem Willen, wird hierzulande eine sog. »doppelte Widerspruchslösung« eingeführt – soll heißen: Jede/r gilt im Fall seines »Hirntods« automatisch als potenzieller »Organspender«, falls er nicht irgendwann seinen Widerspruch schriftlich dokumentiert hat – erfasst in einem Register, wünscht sich Lauterbach. Solche eigenwilligen Pläne stellen die »informierte Einwilligung« der Betroffenen auf den Kopf, die ja vor jedem medizinischen Eingriff selbstverständlich sein sollte, nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Dennoch trommeln auch einige einflussreiche Mediziner für die »Widerspruchslösung«.

Zwei Varianten, keine echte Alternative

Am 26. Juni 2019 wurde der Gesetzentwurf von Spahn, Lauterbach & Co. in erster Lesung im Bundestag debattiert. Gleichzeitig beraten wurde der »Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende«, vorgelegt von Annalena Baerbock (Grüne), Katja Kipping (Linke) und weiteren ParlamentarierInnen. Ihr Konzept betont, die Freiwilligkeit der Organspende werde beibehalten; aber die Maßnahmen, die sie verbindlich wollen, sind ziemlich zudringlich – und der »alternative« Gesetzentwurf bezweckt ebenfalls, ein digitales Register zu etablieren.

Entscheidung im Januar? Was wirklich auf die Agenda muss!

Am 16. Januar 2020 soll der Bundestag entscheiden. Eine echte, notwendige Alternative, die eine persönliche Zustimmung vor jeder Explantation zwingend und ausnahmslos voraussetzt, ist im Parlament bisher nicht in Sicht. Wir meinen: Auf die Agenda gehören nicht Werbung, Überredung und die Beschaffung vermeintlicher Akzeptanz, sondern verbindliche Antworten zu den wirklich wichtigen ungeklärten Fragen, Problemen, Missständen. BioSkop leistet dazu seit Jahren fundierte Aufklärung – und engagiert sich nach Kräften dafür, dass auch und vor allem diejenigen Themen auf die Agenda kommen, die mindestens fragwürdig sind, zum Beispiel: das »Hirntod«-Konzept, die Zuteilung von Organen, fremdbestimmte Organentnahmen, intransparente Strukturen im Transplantationswesen, Probleme bei der »Lebendorganspende«, Aufklärung über Risiken inklusive. Und, nicht zuletzt: Regelverstöße und ihre Ursachen.

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