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Essen, 14. Januar 2020

Medienmitteilung von BioSkop

Organspende und Widerspruch – auch im Parlament?

BioSkop fordert seriöse Regelung zur Einwilligung und verbindliche Antworten zu ungeklärten Fragen der Transplantationsmedizin

Am Donnerstag (16. Januar) soll der Deutsche Bundestag entscheiden, ob und wie die Einwilligung zur »Organspende« neu geregelt wird. Beide Gesetzentwürfe, die zur Abstimmung stehen, zielen im Kern darauf, ein zentrales »Organspende«-Register zu etablieren – und Fremdbestimmung weiter zu legitimieren. BioSkop fordert eine echte, seriöse Alternative.

Notwendig ist eine gesetzliche Regelung, die eine persönliche Zustimmung vor jeder Organentnahme zwingend voraussetzt – und zwar ohne jede Ausnahme. Dies würde endlich auch stellvertretende Explantations-Entscheidungen von Angehörigen hirntoter Menschen kategorisch ausschließen, die ja bisher in den meisten Fällen getroffen werden. »So wäre zwar die Transplantationsrate nicht zu erhöhen, aber dem zweckrationalen Umgang mit Sterbenden, der aus allen derzeit politisch verhandelten Vorschlägen spricht, Einhalt geboten«, kommentiert Erika Feyerabend vom BioSkop e.V. die aktuellen politischen Initiativen im Bundestag.

Wir meinen: Auf die politische Agenda zur Transplantationsmedizin gehören nicht Werbung, Überredung und die Beschaffung vermeintlicher Akzeptanz, sondern verbindliche Antworten zu den wirklich wichtigen ungeklärten Fragen, Problemen, Missständen. Zum Beispiel: das »Hirntod«-Konzept, die Zuteilung von Organen, fremdbestimmte Organentnahmen, intransparente Strukturen im Transplantationswesen, Probleme bei der »Lebendorganspende«, Aufklärung über Risiken inklusive. Und, nicht zuletzt: Regelverstöße und ihre Ursachen.

BioSkop e.V. leistet dazu seit vielen Jahren fundierte, unabhängige Aufklärung. Viele Beiträge lesen Sie in unserem Online-Dossier:

> »Organspende und Widerspruch«

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