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Nr. 19 (September 2002)


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Das Wichtigste im Überblick

BIOSKOP-Schwerpunkt

Verdatete PatientInnen

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) verheißt »mehr Qualität in der gesundheitlichen Versorgung chronisch kranker Menschen«. Möglich machen sollen dies so genannte »Disease Management Programme« (DMP), die ÄrztInnen und PatientInnen detaillierte Vorgaben für Behandlung, Medikation und Lebensstil machen. Der medizinische Nutzen von DMP ist umstritten. Fest steht: Wer freiwillig teilnimmt, wird permanent überwacht. Denn eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ermöglicht, was bisher tabu war: Im Rahmen von DMP erhalten die Krankenkassen erstmals Zugang zu medizinischen Daten von Versicherten, zum Beispiel zu Diagnosen, Befunden, Laborwerten und Lebensstil.Und das nächste Verdatungsprojekt haben SPD und CDU/CSU bereits angekündigt: Nach der Bundestagswahl wollen sie die Krankenversichtenkarte durch eine Mikroprozessorkarte ablösen, auf der auch zahlreiche medizinische Daten gespeichert werden können.

BIOSKOP beleuchtet Risiken und Nebenwirkungen von Disease-Management-Programmen. Und BIOSKOP informiert über einen Modellversuch in Flensburg, der den Weg für die elektronische »Gesundheitskarte« bahnen soll.


Euthanasie

Bioethiker empfehlen zentrales Register für Patientenverfügungen

Mit so genannten Patientenverfügungen erklären Menschen, dass sie im Fall späterer Nichteinwilligungsfähigkeit, etwa bei Koma, Schlaganfall oder fortgeschrittener Demenz, durch Abbruch medizinischer Behandlung zu Tode gebracht werden wollen. Vordrucke und Formulierungshilfen für solche Voraberklärungen gibt es reichlich, unter den Anbietern befinden sich Institutionen wie Ärztekammern, Kirchen, Sozialbehörden und Hospize. Doch bisher sind Patientenverfügungen in Deutschland rechtlich nicht verbindlich. Dies zu ändern, empfehlen nun bekannte Bioethiker wie Dieter Birnbacher und Hans-Martin Sass – in einem Auftragsgutachten für das Bundesgesundheitsministerium. Außerdem plädieren die Bioethiker dafür, ein zentrales Register für Patientenverfügungen einzurichten.

BIOSKOP hat sich das Gutachten der Bioethiker sehr genau angeschaut. Und BIOSKOP fragt: Welche Konsequenzen zieht das Bundesgesundheitsministerium aus den Empfehlungen?


Transplantationsmedizin

Nierenentnahme nach Herzstillstand

Transplanteure des Züricher Universitätsklinikums werben dafür, eine weitere PatientInnengruppe als Ersatzteillager zu nutzen: so genannte »Non-Heart-Beating-Donors« (NHBD), zu deutsch: »Organspender ohne schlagende Herzen«. Würden künftig auch Körperteile nach Herzstillstand entnommen, könne die Zahl der Nierentransplantationen um 30 Prozent gesteigert werden, prophezeien sie. Medizintechnische Bedenken soll eine neue Studie ausräumen, die nach Darstellung der Züricher Ärzte bestätigt, dass Nieren »Herztoter« genauso lange in fremden Körpern funktionierten wie solche von »Hirntoten«. In Deutschland sind Organentnahmen nach Herzstillstand offiziell noch tabu. Doch auch hierzulande wird an Universitäten erforscht, wie man Körperteile »Herztoter« für Transplantationen nutzen kann.

BIOSKOP nimmt die Züricher Studie unter die Lupe. Und BIOSKOP hat recherchiert, wo in Deutschland NHBD-Forschungen laufen.


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