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Nr. 10 (Juni 2000)


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Das Wichtigste im Überblick

BIOSKOP-Schwerpunkt

Genetische Reihenuntersuchungen

Ein kleiner Chip soll der Cambridger Firma Genostic Pharma das große Geld bringen: Sie hat ein Patent für einen DNA-Chip beantragt, mit dem Menschen gleichzeitig auf Veranlagungen für 16 verschiedene Krankheitsbilder und Verhaltensweisen getestet werden können sollen. »Nicht zu übersehen ist«, warnt der Homburger Humangenetiker Wolfram Henn, »dass der DNA-Chip ideale technische Voraussetzungen für die Etablierung breit angelegter genetischer Screeningprogramme bietet.« Und er fügt hinzu: »Die Kombination des DNA-Chip-Screening mit der Präimplantationdiagnostik könnte der logische nächste Schritt zu einer High-Tech-Eugenik sein.« Im Hintergrund solcher Szenarien stehen Kosten-Nutzen-Analysen, die längst angestellt werden und »Lebenszeitkosten« behinderter Menschen berechnen – und diese Kosten den durchschnittlichen Kosten für Gentests, Entbindungen und Abtreibungen gegenüber stellen.

BIOSKOP berichtet über aktuelle DNA-Chip-Phantasien und gibt einen Einblick in Kalkulationen von Gesundheitsökonomen, die sich für genetische Reihenuntersuchungen stark machen. Und BIOSKOP berichtet über eine wissenschaftliche Veranstaltung, die vorerst nicht stattfand – Titel: »Kriminalität in den Genen«.


Organtransplantation

Richtlinien sollen »gerechte« Verteilung von Körperstücken plausibel machen

Nach langen, internen Beratungen hat die Bundesärztekammer (BÄK) acht Richtlinien zur Organallokation veröffentlicht. Die neuen Regeln, die voraussichtlich noch vor der politischen Sommerpause in Kraft treten werden, sollen ermöglichen, was angesichts des behaupteten »Organmangels« praktisch unmöglich ist: dass Nieren, Lebern, Herzen, Lungen und Bauchspeicheldrüsen »hirntoter« Menschen hierzulande künftig »gerecht« verteilt werden. Die BÄK-Experten wollen glauben machen, dass die Kriterien zur Aufnahme in die Organ-Wartelisten rein medizinisch seien.

BIOSKOP hat die Richtlinien unter die Lupe genommen, Ergebnis: Die propagierte Gleichbehandlung aller PatientInnen bleibt eine Illusion.


Reproduktionsmedizin

Projekt »Fortpflanzungsmedizingesetz« – ein Vorhaben voller guter Absichten?

Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet an einem neuen Gesetz zur »Fortpflanzungsmedizin«. Das Terrain für neue Regelungen wurde Ende Mai sondiert – im Rahmen eines groß angelegten Symposiums in Berlin. Die Debatte, überwiegend von WissenschaftlerInnen geführt, machte deutlich: Das deutsche Embryonenschutzgesetz, das im internationalen Vergleich als streng gilt, soll abgelöst werden; finanziell lukrative Aktivitäten wie Präimplantationsdiagnostik, Eizellspende und die Forschung mit embryonalen Stammzellen sollen MedizinerInnen und KonsumentInnen hierzulande künftig ermöglicht werden. Zwar beabsichtigt die Politik, so die offizielle Darstellung, »Grenzen zu setzen«. Doch ob sie der Sachzwanglogik des Forschungssektors widerstehen kann und und ob sie überhaupt Grenzen will, ist fraglich.

BIOSKOP beleuchtet die typischen Argumentationsfiguren der biomedizinischen Lobby und wundert sich auch über manches Argument der in Berlin versammelten KritikerInnen. Und BIOSKOP bietet als Zugabe einen eigenen Diskussionsbeitrag: den neuen Denkzettel Der frauenlose Embryo.


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