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> Zeitschrift BIOSKOP ist 18!

Hätten Sie’s gewusst?

BIOSKOP ist im Dezember 2015 volljährig geworden – binnen 18 Jahren, seit 1998, haben wir in 72 Ausgaben über 1.000 Seiten Artikel, Recherchen und Analysen veröffentlicht. Der newsletter Behindertenpolitik kam im Juni 2000 hinzu; er beleuchtet aus Betroffenen-Perspektive, was die meisten Medien meistens ausblenden.

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… BioSkop zu fördern!

Bild: Uta Wagemann

Uta Wagenmann

Soziologin, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), Berlin

»Ich unterstütze BioSkop, weil es unerschrocken Kurs gegen die Ökonomisierung von Leben, Sterben, Krankheit und Gesundheit hält – nicht nur das GeN hat hier unverzichtbare Mitstreiter_innen!«

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Bild: Andreas Heller

Andreas Heller

Professor für Palliative Care und Organisationsethik, Universität Graz

»Ich fördere und lese BIOSKOP, weil ich mit anderen BioSkop buchstabieren gelernt habe: B = bedeutsam; I = innovativ; O = offen; S = standpunktsicher; K = klärend; O = ohne; P = Punkt und Komma parteiisch.«

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Nr. 75 (September 2016)

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Die Themen im Überblick

>>> BIOSKOP-Schwerpunkt

Sterben nach Plan

Patientenverfügungen sind im Prinzip verbindlich, so hat es der Bundestag 2009 per Gesetz beschlossen. Die Papiere sind aber oft realitätsfremd, was auch ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofes zeigt. Die Bereitschaft, den Verzicht auf Therapien für den Fall späterer Nichteinwilligungsfähigkeit vorab zu erklären, ist offensichtlich geringer, als die BefürworterInnen erwartet haben. »Um die gewünschte Akzeptanz trotzdem zu erreichen, scheint nun das Instrument des Advance Care Planning (ACP) als ‘Patientenverfügung mit Tarnkappe’ eingeführt zu werden«, schreiben Mariele Averkamp und Inge Kunz von der Hospizvereinigung OMEGA in einer lesenswerten Stellungnahme zum aktuell propagierten Konzept einer »Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«, die mit dem neuen Hospiz- und Palliativgesetz ermöglicht worden ist.

BIOSKOP kommentiert den BGH-Beschluss und kritisiert das propagierte ACP-Konzept. Und BIOSKOP schaut in die Niederlande, wo derzeit medial und politisch diskutiert wird, ob alte Menschen, die lebensmüde, aber keineswegs schwer krank sind, einen gesetzlichen Anspruch auf assistierten Suizid erhalten sollen.


>>> Fremdnützige Forschung

Entscheidung im Herbst

Das Thema ist ethisch heikel und politisch wie wissenschaftlich umstritten: Soll der Gesetzgeber ermöglichen, dass Menschen, die juristisch als nichteinwilligungsfähig gelten, in Deutschland für fremdnützige Arzneimittelprüfungen zur Verfügung stehen? Die geplante Reform zielt vor allem auf Menschen mit Demenz; voraussichtlich im November soll der Bundestag entscheiden. Da drängt sich die Frage auf: Wie genau lassen sich die ParlamentarierInnen vor der Abstimmung über die Studien und Risiken aufklären, auf die sich nichteinwilligungsfähige ProbandInnen künftig einlassen sollen?

BIOSKOP informiert über den aktuellen Stand der politischen Debatte. Und BIOSKOP zeigt exemplarisch, um welche Arzneimitteltests es tatsächlich geht.


>>> Ersatzteillager Mensch

Transplantationsregister mit ungewisser Aussagekraft

In Deutschland wird ein zentrales Transplantationsregister aufgebaut. Erklärtes Ziel ist es, die Qualität der medizinischen Versorgung zu verbessern und mehr Transparenz und Vertrauen zu schaffen. Ob solche Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden können, ist umstritten – klar ist hingegen: Mit den beschlossenen Vorgaben und Verantwortlichkeiten zum Aufbau des Registers werden die bestehenden Machtverhältnisse, Strukturen und Akteure in der deutschen Organspende- und Transplantationsbranche einmal mehr gestützt und gefestigt.

BIOSKOP nimmt das Registergesetz und seine programmierten Lücken unter die Lupe. Und BIOSKOP vermisst, was auch andere kritische Geister seit Jahren anmahnen: strukturelle Reformen im staatlich kaum kontrollierten Transplantationssystem.


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