Eine Empfehlung von Eurotransplant
Transplantations-Zentren, die hierzulande Körperstücke »Hirntoter« verpflanzen, erhalten Nieren, Lebern, Lungen und Herzen nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Österreich, Slowenien, Kroatien, Belgien, Niederlande und Luxemburg. Zuständig für die Organvermittlung ist die Stiftung Eurotransplant (ET), ansässig in der niederländischen Stadt Leiden.
Das Verpflanzen von Organen euthanisierter PatientInnen billigt ET spätestens seit 2008. In der »Empfehlung REC01.08« des ET-Ethikkomitees heißt es: »Die Euthanasie-Prozedur und Organentnahme und auch die Organverteilung sollten so getrennt wie möglich gehalten werden.« Alle euthanisierten SpenderInnen seien an ET zu melden; vermittelt werden sollten die so beschafften Körperstücke ausschließlich an Wartelisten-PatientInnen in ET-Staaten, die »diesen Typ der Organspende akzeptieren«. Deutschland tut dies bisher nicht, also dürften Körperstücke Getöteter hierzulande auch nicht transplantiert werden.
Als ET-Präsident fungiert derzeit der Münchner Herzchirurg Prof. Bruno Meiser, weitere deutsche Professoren gehören dem Vorstand (Board) der niederländischen Stiftung an, darunter der Vorsitzende des DSO-Stiftungsrates, Professor Wolf Otto Bechstein. Mit Sitz und Stimme dabei sind auch die Belgier Dirk van Raemdonck und Dirk Ysebaert, die in Fachzeitschriften über Erfahrungen mit Organentnahmen nach Euthanasie berichtet haben.
Klaus-Peter Görlitzer (März 2010)
ERIKA FEYERABEND, Journalistin und BioSkoplerin
Das belgische Experiment
- Organentnahme nach Euthanasie
aus: BIOSKOP Nr. 50, Juni 2010, Seite 11
Euthanasie ist seit 2002 in Belgien gesetzlich erlaubt. Vier PatientInnen, die in Antwerpen und Lüttich auf Wunsch getötet wurden, entnahmen Chirurgen anschließend Organe.
In Ländern wie Spanien, Schweden, den USA, Belgien oder den Niederlanden werden Organe von Herztoten für Transplantationen entnommen – nach den so genannten vier Maastrichter Kriterien. Explantationen erfolgen nach »Tod bei Ankunft in der Klinik« oder nach »erfolgloser Wiederbelebung«.
Die Wartezeiten zwischen erklärtem Herztod und Organentnahme variieren international. In manchen Kliniken wird das »kontrollierte Sterben« favorisiert: Die künstliche Beatmung wird im Operationssaal beendet, um gleich an Ort und Stelle nach zwei oder nach zehn Minuten Nieren zu entnehmen. Schon vor dem erklärten Herztod wird in verschiedenen Zentren Heparin verabreicht, um Blutgerinnsel zu verhindern. Oder es werden Venenkatheter gelegt, um Kühlflüssigkeit in den Körper zu leiten. Die letzte transplantationsfähige Sterbesituation bezeichnen Fachleute als »Herzstillstand während des Hirntodes«.
- Mit Billigung von Ethik-Komitees
In Belgien haben Mediziner eine fünfte Kategorie eingeführt: Organentnahme nach Euthanasie. Zwischen 2005 und 2007 sind drei PatientInnen in Antwerpen und ein Schwerkranker in Liège (Lüttich) in einem Operationssaal getötet worden. Nach der Diagnose »Herztod« wurden Lebern und beide Nieren entnommen, zwei der Getöteten auch die Lunge, einem zusätzlich die Inselzellen der Bauchspeicheldrüse entfernt, um sie zu transplantieren. Die vier PatientInnen waren zwischen 43 und 50 Jahre alt. Sie litten an neurologischen Erkrankungen und Multipler Sklerose.
Tatbeteiligt waren unter anderem Dirk Ysebaert am Antwerpener Universitätsklinikum und Dirk van Raemdonck aus Leuven. Sie betonen in ihren Veröffentlichungen: Ethik-Komitees haben die nötigen Prozeduren überwacht. Die Euthanasie gemäß gesetzlichen Vorgaben wurde erlaubt und am vom Patienten gewünschten Tag im Explantationssaal von drei Ärzten durchgeführt. Ethiker kontrollierten, dass Anfrage und Akt der Organentnahme zeitlich und personell getrennt von der Euthanasie erfolgten und das beteiligte Fachpersonal freiwillig mitarbeitete. Die Organe wurden über Eurotransplant in Belgien und den Niederlanden verteilt. In beiden Ländern ist Euthanasie legal.
- Unscharfe Grenzen
Die Grenzen sind unscharf, zwischen »kontrolliertem Sterben« im Operationssaal oder Euthanasieprozeduren am gleichen Ort, um das Organaufkommen zu steigern. Es bleibt aber zu fragen: Folgt nicht die gesamte Transplantationsmedizin der Logik, in jedwedem Sterben noch einen »verwertbaren Faktor« zu entdecken?
© Erika Feyerabend, 2010
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»Organspende« nach Euthanasie