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KLAUS-PETER GÖRLITZER, Journalist und redaktionell verantwortlich für BIOSKOP

Notfall Organspende?

  • Risiken und Nebenwirkungen von Speicherungen auf der geplanten Gesundheitskarte

aus: BIOSKOP Nr. 56, Dezember 2011, Seite 10

Die Speicherung medizinischer Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte ist von Gesetzes wegen freiwillig und technisch noch nicht möglich. Aber perspektivisch, frühestens wohl ab 2013, soll sie funktionieren und den Krankenversicherten durch ihre Kassen nahe gebracht werden: Direkt auf der eGK sollen sie dann zumindest auch solche Informationen speichern lassen können, die in Notfällen relevant sein könnten. Zum Beispiel über aktuell eingenommene Medikamente, Arzneiunverträglichkeiten, Allergien, aber auch Angaben zu Schwangerschaft oder Implantaten. Auf solche Daten sollen Rettungssanitäter oder Notärzte zugreifen können – ohne Mitwirkung des Patienten.

Als Notfalldatum gilt auch die »Erklärung zur Spende von Organen/Geweben zur Transplantation nach dem Tod«. Die Gematik mbH, die Details zur eGK entwirft, bietet in ihrem Managementkonzept mehrere Felder zur Auswahl an. Ein kategorisches »Ja« oder »Nein« zur Organ- und Gewebeentnahme speichern zu lassen ist ebenso möglich wie – mit bis zu 400 Zeichen Text – bestimmte Körperteile zu benennen, die man »spenden« will oder eben nicht. Alternativ kann man auch festlegen, dass stellvertretend andere Personen entscheiden sollen oder auch, wo man seinen Organspendeausweis gerade aufbewahrt.

Welchen Schluss werden Ärzte im Notfalleinsatz oder auf der Intensivstation im Krankenhaus wohl daraus ziehen, dass ihr Patient seine Bereitschaft zur Organspende hat speichern lassen?

Fraglich ist allerdings: Passt die Erklärung, sich nach dem »Hirntod« Organe entnehmen lassen zu wollen, wirklich zu einem Datensatz, der eigentlich dazu dienen soll, im Notfall die Chance zum Überleben des Karteninhabers zu verbessern? Welchen Schluss werden Ärzte im Notfalleinsatz oder auf der Intensivstation im Krankenhaus wohl daraus ziehen, dass ihr Patient seine Bereitschaft zur Organspende hat speichern lassen?

Noch unklar ist, wo und für wen einsehbar auf der eGK künftig eine weitere Erklärung »auf Wunsch« des Versicherten gespeichert werden soll, die der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen im Internet schon mal in Aussicht stellt: der Hinweis auf eine Patientenverfügung, mit der ein Versicherter erklärt, von vorneherein auf bestimmte, lebenserhaltende Therapien zu verzichten.

© Klaus-Peter Görlitzer, 2011
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