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KLAUS-PETER GÖRLITZER, Journalist und redaktionell verantwortlich für BIOSKOP

Fremdbestimmte Eingriffe

  • Organentnahmen ohne Einwilligung

aus: BIOSKOP Nr. 26, Juni 2004, Seite 6

Mitte März präsentierte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mal wieder neue Werbeplakate. Eines zeigt einen Jugendlichen, darunter seine Botschaft: »Ob ich einen Organspendeausweis habe? Na klar, geht doch schon ab 16.«

Per Pressemitteilung weist die BZgA auf telefonische »Repräsentativerhebungen« hin: »Knapp 70 Prozent der Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland wären mit einer Organentnahme nach ihrem Tode einverstanden.« Die Realität sieht anders aus; Organentnahmen bei PatientInnen, denen ÄrztInnen den endgültigen Ausfall der Hirnfunktionen (»Hirntod«) bescheinigt haben, sind meist fremdbestimmte Operationen.

Nur vor 5,5 Prozent der Explantationen hatten die »SpenderInnen« schriftlich erklärt, dass sie nach Feststellung des »Hirntods« damit einverstanden sein werden.

Laut Statistik der Deutschen Stiftung Organtransplantation entnahmen Chirurgen 2003 hierzulande 1.140 »Hirntoten« insgesamt 3.496 Nieren, Herzen, Lebern, Lungen, Bauchspeicheldrüsen und Dünndärme.

Doch nur vor 5,5 Prozent der Explantationen hatten die »SpenderInnen« früher schriftlich erklärt, dass sie nach Feststellung des »Hirntods« damit einverstanden sein werden. Ansonsten wurde zur Regel gemacht, was das Transplantationsgesetz als Ausnahme zulässt: Stellvertretend für den Betroffenen stimmten Angehörige zu. Die aktuellen Zahlen sind beileibe keine Ausreißer. Der Anteil der Explantationen ohne schriftliche Einwilligung des Betroffenen liegt seit Jahren bei 95 Prozent.

© Klaus-Peter Görlitzer, 2004
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