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Forderung formal erfüllt

Am 27. August 2012 war Organspende-Krisengipfel im Bundesministerium für Gesundheit. Anlass für die Bundesärztekammer (BÄK), an diesem Tag endlich nachzuholen, was die gesamte Transplantationslobby ein Jahrzehnt lang partout nicht tun wollte: Die BÄK platzierte alle Tätigkeitsberichte der beiden Kommissionen zur Prüfung und Überwachung der Transplantationsmedizin auf ihrer Website.

Die anhaltende Geheimniskrämerei hatte BioSkop wiederholt kritisiert, noch am 10. August forderten wir in einer Pressemitteilung »glaubwürdige Transparenz«. Tags zuvor hatte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) bei BioSkop recherchiert und anschließend über einige Kritikpunkte berichtet.

Glaubwürdig?

So viele Medienauftritte wie im Sommer 2012 hatte Professor Hans Lilie wohl noch nie. Der Strafrechtler von der Universität Halle ist nebenbei auch Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer (BÄK), die ja gewohnt ist, ziemlich diskret zu arbeiten. Nachdem die Süddeutsche Zeitung am 19. Juli mögliche Manipulationen am Transplantationszentrum Göttingen aufgedeckt hatte, war Lilie ein viel gefragter Interviewpartner, so auch im Deutschlandfunk. Angesprochen auf die Manipulationsvorwürfe, sagte Lilie am 21. Juli im Radio: »Wir haben bis jetzt geglaubt, wir bräuchten kein Kontrollsystem bei den einzelnen Kliniken, weil man sich auf die saubere Arbeit der Mediziner dort verlassen könnte.«

Dieses Statement ist merkwürdig – jedenfalls wenn man ernst nimmt, was in einer Studie steht, die das Institut IGES bereits 2009 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt hatte. Diese Untersuchung (Bundestagsdrucksache 16/13740) bilanziert, was Fachleute im deutschen Transplantationswesen gut, problematisch und reformbedürftig finden – eine Fundgrube und Pflichtlektüre, nicht nur für PolitikerInnen.

Was Lilie den _DLF_-HörerInnen nicht sagte, liest man im IGES-Bericht: »Die BÄK verweist auf Hinweise auf die Manipulation von Daten bei der Anmeldung von hochdringlichen Transplantationen.« Das gegenwärtige HU-(high urgent)-Verfahren, erläutert die Studie, weise »aufgrund seines geringen Standardisierungsgrades eine Manipulationsanfälligkeit« auf. Diese schlage sich nieder in »großen Zentrenunterschieden hinsichtlich des Anteils an HU-Fällen und zeitlichen Schwankungen innerhalb von Zentren bezüglich dieses Anteils«.

BioSkop-DOSSIER

DSO auf dem Prüfstand

Die Deutsche Stiftung Organsplantation (DSO) bot immer wieder Anlass für notwendige Recherchen und kritische Berichte von BioSkop. Nun bewegt sich endlich was: Das Geschäftsgebaren der DSO, die mit der Koordination der Organspenden hierzulande beauftragt ist, soll in den nächsten Wochen offiziell überprüft werden!

KLICK zum DOSSIER



  • Transplantationsmedizin
  • Gerechtigkeit?
  • Schenkt Organspende »Leben«?
  • Nicht wirklich beruhigend

  • Weiter ohne wirksame Kontrolle
  • Verschwiegene Manipulationen
  • Notfall Organspende?
  • Ignorierte Tatsachen
  • Hirntodkriterium verfassungswidrig?
  • Sein wie Superman
  • Leben Hirntote noch?
  • »Organspende« nach Euthanasie
  • Transplantationsrecht: Kompliziert gesponnenes Netz
  • (K)ein Markt für Leichenteile
  • Ansprüche und Wirklichkeit
  • Offenbarungseid der Spendekommissionen
  • Sehr diskrete Selbstkontrolle
  • Merkwürdige Mängel
  • Denkwürdige Transplantationszahlen
  • Streit um »Hirntod«-Diagnostik
  • »Leben schenken«
  • Staatlich organisierter Organkauf
  • »Organspender bleiben hier final«
  • Transplantation und Gewissen
  • »Organspende«-Tests bei Lebenden?
  • Organentnahme ohne Einwilligung
  • »Ich schenke dir meine Niere« - BILD war dabei
  • »Cross-Over«-Transplantationen
  • Wachstumsorientierte Aufklärung
  • Schwerwiegende Komplikationen
  • Durchlässige Körper
  • Exklusive Mail von der DSO
  • Masterplan der DSO?
  • Organpolitik anders befragt - ein Tagungsbericht


  • ERIKA FEYERABEND, Journalistin und BioSkoplerin

    Nicht wirklich beruhigend

    • Die lange geheim gehaltenen Berichte zur Kontrolle der Organverteilung sind nun öffentlich – und ziemlich spärlich

    aus: BIOSKOP Nr. 59, September 2012, Seiten 8-10

    Der Verdacht, dass in den Universitätskliniken Regensburg und Göttingen die Warteliste der europäischen Organverteilungszentrale Eurotransplant manipuliert wurde, ist erdrückend – und es gibt zahlreiche Indizien dafür, dass dies keine Einzelfälle sind. Mit der Veröffentlichung bisher geheim gehaltener Prüfberichte versucht die Transplantationslobby, Vertrauen zurückzugewinnen.

    Die gesellschaftliche Akzeptanz der Transplantationsmedizin basiert maßgeblich auf der Vorstellung, dass Nieren, Lebern, Lungen und Herzen »gerecht« verteilt werden, frei von sozialer Diskriminierung, ohne persönliche Willkür, streng nach medizinischen Kriterien. Die Vorkommnisse und Anschuldigungen, im Sommer schrittweise ruchbar geworden aus den Transplantationszentren in Göttingen und Regensburg, rütteln gehörig an diesem Fundament.

    Misstrauisch hätte schon die Tatsache machen müssen, dass der Prüfungskommissionen bei der Bundesärztekammer (BÄK) seit dem Jahr 2000 insgesamt 119 klärungsbedürftige »Auffälligkeiten« zugetragen worden waren (Siehe BIOSKOP Nr. 56 + Nr. 58). Doch die Kontrolleure hielten es jahrelang nicht für nötig, Details publik zu machen. Dennoch wurden immer mal wieder Rechtsverstöße öffentlich, recherchiert und beschrieben von einigen JournalistInnen.

    Von potenziellen und angewandten Tricks der Transplanteure wissen die Kontrolleure seit Jahren.

    Wir erinnern uns, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, an eklatante Unregelmäßigkeiten und Vorwürfe: 2002 beleuchtete die Wochenzeitung Die Zeit den internationalen Organhandel. Dabei zitierte sie auch einen Krankenkassenmanager aus Israel. Der Mann erklärte, dass in Essen sieben gekaufte Nieren auf israelische PatientInnen übertragen worden seien. Geld war 2001 auch in Jena im Spiel, bei einer russischen Patientin. 2006 einigten sich die Führungskräfte von Berliner Universitätsklinik, Eurotransplant (ET), Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) und BÄK-Organspendekommission darauf, die Niere eines Hirntoten »auf dem kleinen Dienstweg« an dessen Witwe zu vergeben – gegen geltendes Recht. In Kiel gab es den Verdacht, dass Empfänger aus dem arabischen Raum Geld zahlten, um als »hoch dringlich« Wartende schnell eine Leber zu bekommen.

    Von potenziellen und angewandten Tricks der Transplanteure wissen die Kontrolleure seit Jahren – in den Überwachungsgremien sitzen neben Experten der BÄK auch Gesandte aus Krankenkassen, Krankenhausgesellschaft, Transplantationschirurgie, DSO, ET und Ministerien.

    Vergessen wird, dass die Prüfungskommission überhaupt nur ein bis fünf Prozent der Transplantationsdokumente von ET und DSO pro Jahr stichprobenartig inspiziert hat.

    Es gibt erstaunlich viele Möglichkeiten zur Manipulation – beispielsweise die folgenden Varianten: PatientInnen werden kränker gemacht als sie sind, damit sie mit ärztlich attestierter Dringlichkeit in der ET-Warteliste nach oben rutschen können. Ausländische SelbstzahlerInnen werden mit dem Ettikett »hoch dringlich« ausgestattet, um ihnen Organe ebenfalls aus dem ET-Bereich zukommen zu lassen. Regulär berechtigte WartelistenpatientInnen werden als nicht transplantabel deklariert, um anderen Kranken das begehrte Organ zu verpflanzen. Zur Transplantation geeignete Körperteile werden schlechter geredet als sie sind, um sie zu einem »Zentrumsangebot« zu machen, das nach einem »beschleunigten Verfahren« Zuteilungen für Kranke eigener Wahl in der eigenen Klinik ermöglicht.

    Eine Beruhigungsformel, die BÄK-Vertreter derzeit in Pressekonferenzen verbreiten, lautet: Nur 119 Fälle sind auffällig geworden, bei rund 50.000 Transplantationen im Überprüfungszeitraum. Vergessen wird – auch von manchen Medienleuten – dass die Prüfungskommission überhaupt nur ein bis fünf Prozent der Transplantationsdokumente von ET und DSO pro Jahr stichprobenartig inspiziert hat. Ansonsten haben sich die Kontrolleure einfach darauf verlassen, dass die verantwortlichen AkteurInnen in Gremien und Zentren Auffälligkeiten melden.

    Weniger beruhigend ist, was man erfährt, wenn man sich die Mühe macht, die Tätigkeitsberichte der Prüfungskommission nachzulesen.

    Nur bei 30 der 119 Fälle hätten die Prüfer von Verstößen gegen das TPG ausgehen müssen, lautet eine weitere Beschwichtigung. Weniger beruhigend ist, was man erfährt, wenn man sich die Mühe macht, die Tätigkeitsberichte der Prüfungskommission nachzulesen. Angesichts des öffentlichen Drucks, für den ja auch BioSkop nach Kräften gesorgt hat, ist das jetzt möglich – die BÄK hat die Berichte, die bisher geheim gehalten wurden, Ende August auf ihre Website gestellt. Die Bilanzen sind inhaltlich sehr spärlich, sie nennen weder auffällig gewordene Zentren noch Transplanteure beim Namen. Statt hartnäckiger Aufklärung stößt man hier eher auf zusammengefasste Erklärungen der Verdächtigen, die von den Kontrolleuren als Probleme der »Qualitätssicherung« oder »Kommunikation« gedeutet wurden oder einfach folgenlos blieben.

    Zum Beispiel beanstandete ET bereits vor über zehn Jahren, dass ein Zentrum die Leber aus einer ausländischen Klinik einem lokalen Empfänger übertrug, der auf Platz 28 der ET-Warteliste stand. Niemand habe bisher die internationale Kooperation beanstandet, verteidigte sich das deutsche Zentrum. Ihnen seien immer wieder Organe angeboten worden, »von denen einige regelgerecht alloziert worden seien«. Das Urteil der Prüfer: kein Verstoß gegen die damaligen Verteilungsregeln.

    Drei renommierte Gutachter, die ihn vor der Einstellung beurteilten, ließen Jordanien-Verbindung offenbar unerwähnt.

    Solche Abkommen waren und sind üblich. Sie umfassen Ausbildungsprogramme und unter Umständen auch den Transfer von Organen außerhalb des ET-Raumes. Wie viele es von diesen so genannten »twinning arrangements« gibt, ist unbekannt. Regensburger Ärzte pfleg(t)en solche Beziehungen. In einem Programm für Leberlebendspenden verpflanzten sie in Amman eine Leber. Erfolglos. Danach flogen sie erneut nach Jordanien, um nun ein von ET vermitteltes Organ zu implantieren – unter der falschen Angabe, dass sich die operierte Patientin in Regensburg aufhalte.

    Das geschah im Jahr 2005 – und wurde erst im Juli 2012 öffentlich, durch einen Bericht der Süddeutschen Zeitung. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen waren eingestellt worden, Ministerien blieben tatenlos. Der verantwortliche Oberarzt machte einen Karrieresprung und landete in Göttingen. Drei renommierte Gutachter, die ihn vor der Einstellung beurteilten, ließen Jordanien-Verbindung offenbar unerwähnt. Mit dem neuen Chirurgen stieg die Transplantationsquote in Göttingen auffällig.

    Den Organtausch gibt es auch in umgekehrter Richtung.

    Als ab dem Jahr 2000 die Lebern aus ausländischen Kliniken jenseits der Warteliste zugeteilt wurden oder an Kranke auf hinteren Wartelistenpositionen, reagierte die BÄK. Sie formulierte eine Richtlinie. Sie verlangt, dass Zentren mit Abkommen in »osteuropäischen Ländern« sicherstellen müssen, dass die Körperteile nach hiesigen Rechtsvorschriften entnommen und über ET zugeteilt werden können und dass eine Transplantation im Spenderland nachweislich ausgeschlossen ist. Für das Jahr 2011 sind laut ET 38 Organe aus europäischen Ländern vermittelt worden, die nicht zum Verbund von ET gehören.

    Den Organtausch gibt es auch in umgekehrter Richtung. Dass im Essener Zentrum 2006 überdurchschnittlich viele, als hoch dringlich erklärte Kranke ohne Wohnsitz im ET-Gebiet Organe von Hirntoten erhielten, erfährt man in den anonymisierten Berichten nicht. Ebenso wenig, was eigentlich aus einer CD-Rom mit Informationen über die dortige Transplantationspraxis geworden ist, welche die Staatsanwaltschaft an die Kommission übergeben hatte.

    Viele Meldungen über auffällige Organvermittlungen betreffen den anscheinend schlecht standardisierbaren Status »hoch dringlich«.

    Konsequenzen sind in solchen Fällen selten vorgesehen. ET informiert Zentren, wenn sie der Selbstverpflichtung, weniger als fünf Prozent der Transplantationen aus dem Vorjahr an diese PatientInnengruppe zu vergeben, nicht nachkamen. Die niederländische Stiftung »ist in Deutschland nicht berechtigt, darüber hinausgehende Konsequenzen zu ziehen«. Außerdem »wäre für Eurotransplant (eine Überprüfung der Zentrumsangaben) »ohnehin nicht möglich, es sei denn, es würde ein Nachweis der Einwohnermeldebehörde beigefügt«.

    Viele Meldungen über auffällige Organvermittlungen betreffen den anscheinend schlecht standardisierbaren Status »hoch dringlich«. Eine Ärztin reklamierte bei einer Lungentransplantation, die Daten zum »High-Urgent«-Verfahren (hohe Dringlichkeit) seien nachträglich per Hand eingegeben worden und nicht aktuell gewesen. Ein Zentrum habe stark abweichende Daten ebenfalls erst nachgeliefert. Das Urteil des beauftragten Gutachters: Das sind übliche Probleme des HU-Verfahrens, eindeutige Belege für Betrugsversuche gibt es nicht. Also: kein Allokationsverstoß.

    Und wenn mal ein Vergehen ausdrücklich festgestellt wurde, unterblieben weitere Konsequenzen.

    Herzen, Lebern und Lungen wurden in verschiedenen Kliniken an »hoch dringliche« Kranke vergeben, die sich, entgegen den offiziellen Angaben, in Reha-Einrichtungen oder zu Hause befanden – statt in Intensivbetten oder Stationen. Auch hier fiel regelmäßig das Urteil: kein Allokationsverstoß. Und wenn mal ein Vergehen ausdrücklich festgestellt wurde, unterblieben weitere Konsequenzen – mit Verweis darauf, dass die BÄK ihre Richtlinien ja gerade erst geändert habe.

    Heute sind nach Angaben der europäischen Vermittlungszentrale »15% aller Patienten auf der Warteliste zur Herztransplantation in Deutschland als hochdringlich gemeldet. Dies führte dazu, dass hierzulande im Jahr 2011 die Mehrzahl (88%) der Patienten ihre Herztransplantation aus diesem Dringlichkeitsstatus erhielten.« Die Chance auf ein fremdes Herz ist fast nur noch so möglich. Bei Lebern sieht die Bilanz anders aus. 19% der Organe gehen an HU-PatientInnen. Die Indikation ist offiziell auf akutes Leberversagen ohne chronische Erkrankung und akute Retransplantation beschränkt.

    Auch Transplanteure beklagen derzeit öffentlich, dass es keine befriedigende Qualitätskontrolle gibt.

    Anders als chronisch Herzkranke können chronisch Leberkranke, denen es schlechter geht, nur über einen erhöhten »MELD-Score« dieses Etikett bekommen. Der Score besteht aus drei Laborwerten und zeigt die Schwere der Lebererkrankung an. Professor Hans Lilie, Vorsitzender der Ständigen Kommission Organtransplantation der BÄK, zeigte sich ahnungslos. Jedenfalls behauptete der Strafrechtler öffentlich, es sei ihm bislang »so unvorstellbar«, diese Werte zu manipulieren, »dass niemand auf die Idee gekommen ist, dass man da einen Riegel vorschieben müsste«. Lilie weiß es besser. Schon Anfang 2008 klagte er in einem Rundbrief an die Leiter der deutschen Transplantationszentren über »erhebliche Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Anmeldung von Patienten für besondere Dringlichkeitsstufen« (Siehe BIOSKOP Nr. 44).

    In den Berichten der Prüfungskommission stehen auch Ereignisse wie diese. Ein DSO-Koordinator vermittelt »eigenmächtig« Organe ins Ausland. Erklärung: Die Organe seien zuvor von sechs deutschen Kliniken abgelehnt worden und für ihn ein »marginales Organ« gewesen, das außerhalb der ET-Warteliste verteilt werden könne. Doch die Organe waren kein Zentrumsangebot. Urteil der Kontrolleure: Da kein Kranker zu Schaden kam und zukünftig »verantwortungsbewusstes Verhalten erwartet wird«, wird von einer Meldung bei der Bußgeldstelle abgesehen. Oder: Ein Herz wird »fälschlicherweise« als »Zentrumsangebot« gewertet und nicht dem berechtigten Patienten, sondern einem anderen verpflanzt. Der Vorgang wird als »formaler Verstoß« gemeldet, aber nicht mit Bußgeld belegt. Oder: Ein norddeutsches Zentrum lehnte ein Organ wegen hoher Noradrenalin-Dosierung ab. In einem anderen Zentrum wurde beim selben Organ eine niedrigere Dosierung gemeldet. Urteil: kein Allokationsverstoß, sondern Qualitätsmängel bei der Datenübermittlung. Inzwischen werden nach Angaben von ET 23% der Herzen und 39% der Lebern über das »beschleunigte Verfahren« vermittelt. Zuvor müssen bei der Niere fünf und bei den anderen Organen drei Zentren das Angebot abgelehnt haben, weil das Organ zu schlecht oder kein »passender« Patient gefunden wurde. Ob Einpflanzungen von vorgeschädigten Organen – wie verfettete Lebern oder zuvor schlecht durchblutete Herzen – den Kranken wirklich helfen, kann empirisch nicht bewiesen werden. Auch Transplanteure beklagen derzeit öffentlich, dass es keine befriedigende Qualitätskontrolle gibt.

    Das Dilemma der Transplantationsmedizin wird sich perspektivisch nicht lösen lassen, Organe sind nicht »gerecht« vermittelbar.

    Die 44 deutschen Transplantationszentren sind nicht ausgelastet. Wer seine Abteilung betriebswirtschaftlich erfolgreich führen will – und damit auch sein Ansehen und seine Karriereposition verbessert – kann geneigt sein, die angesprochenen Manipulationszonen zu nutzen. Verführerisch sind aber nicht nur finanzielle Gründe oder die überall verbreiteten Zusatzzahlungen für erreichte Umsatzziele. ÄrztInnen kennen ihre organbedürftigen PatientInnen, und sie wollen ihnen helfen. Hier wirkt die individual-ethische Orientierung ärztlichen Handelns fort. Sie verträgt sich schlecht mit dem anonymen System der Organverteilung. Auch das Motiv der Hilfe für den konkreten Kranken – jenseits der vielen unbekannten PatientInnen in den Warteschlangen der Vermittlungsagentur – kann zu Manipulationen verführen.

    Das Dilemma der Transplantationsmedizin wird sich perspektivisch nicht lösen lassen, Organe sind nicht »gerecht« vermittelbar. Schon gar nicht in einem System, das finanzielle Fehlanreize setzt und sich offensichtliche Überkapazitäten leistet.

    © Erika Feyerabend, 2012
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