> Erfolg für Euthanasie-Strategen auf dem Rechtsweg
Staatliche Hilfe zum Suizid?
Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar geurteilt: Das Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verstößt gegen das Grundgesetz. Die höchsten RichterInnen betonen die persönliche Autonomie – und sehen auch sozialpolitische Pflichten des Gesetzgebers. Nun steht der Bundestag vor einer brisanten Frage: Soll die Politik tatsächlich Verfahrens- und Qualitätsregeln für Suizidhilfe aufstellen?