>>> Geplante »Erprobung« des molekulargenetischen PraenaTests
Kein selektiver Check auf Kosten der Solidargemeinschaft!
(August 2014) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen bezahlen müssen und welche nicht. Nun will der G-BA den molekulargenetischen PraenaTest, der gezielt nach Ungeborenen mit Down-Syndrom sucht, in einer Studie »erproben« lassen – auf Antrag des Herstellers, zum Teil auf Kosten der Versichertengemeinschaft. Gegen dieses Vorhaben protestieren das Gen-ethische Netzwerk, BioSkop und das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik. Ihre gemeinsame Stellungnahme vom August 2014 fordert den G-BA auf, seine fragwürdige Entscheidung zurückzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass der selektionsdienliche Gentest nicht zur Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen gemacht wird.