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Werner Rätz

Aktivist, Mitbegründer von Attac Deutschland, freiberuflicher Referent, Bonn

»Auch Teile der politischen Linke setzen ihre Zukunftshoffnung auf technologische Versprechen. Forschung und medizinische Praktiken sind erstaunlich wenig politisiert. Dagegen fragt BioSkop, ob die technologisch vermittelten Antworten die zugrunde liegenden Bedürfnisse tatsächlich befriedigen. Deshalb lese ich BIOSKOP

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Annegret Braun

Kinderkrankenschwester und pensionierte Leiterin der PUA-Beratungsstelle zu vorgeburtlichen Untersuchungen beim Diakonischen Werk Württemberg, Stuttgart

»Ich finde BioSkop sehr gut, weil es auf die beste Art bioethische Themen analysiert und schwierigste Inhalte so aufbereitet, dass sie gut verständlich sind – ohne abzuflachen oder zu vereinfachen. Eine verlässliche Recherchearbeit ist das Markenzeichen von BIOSKOP

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 Nr. 104 (Dezember 2023)

Die Themen im Überblick

>>> BIOSKOP Schwerpunkt

Digitalisieren & Forschen

Die rot-grün-gelbe Bundesregierung hat eine »Nationale Pharmastrategie« beschlossen. Mit ihrem Aktionsplan will sie die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Produktion von Arzneimitteln verbessern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Vorgesehen ist auch ein neues »Medizinforschungsgesetz« mit dem Ziel, klinische Studien zu fördern und die Zulassung neuer Medikamente zu beschleunigen. Wichtig ist der Ampel-Koalition, Patient*innendaten verstärkt für die Forschung zu nutzen und auch der Pharmaindustrie zugänglich zu machen. Den rechtlichen Weg bahnt das so genannte Gesundheitsdatennutzungsgesetz, das der Bundestag Mitte Dezember durchgewinkt hat. Obendrein wird ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet, deren Daten auch für Forschungszwecke genutzt werden dürfen. Wer das nicht will, muss aktiv werden – und Widerspruch einlegen.

BIOSKOP beleuchtet die Pharmastrategie der Ampel und die beschlossenen Gesetze zwecks Digitalisierung und Datennutzung. Und BIOSKOP thematisiert auch Kritik, Bedenken und Warnungen von Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen.


>>> Suizidhilfe

Anlass zur Sorge

Sterbewillige Menschen haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erlaubt, das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital zwecks Selbsttötung zu erwerben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 7. November klar entschieden. Gleichwohl ist Hilfe zur Selbsttötung hierzulande legal; wie häufig sie stattfindet und wer sie ausführt, dazu gibt es indes keine offiziellen Zahlen. Inzwischen liegt aber eine erste wissenschaftliche Studie über »assistierte Suizide« in einer deutschen Großstadt vor, sie hat die Praxis in der bayerischen Metropole München untersucht. Die Ergebnisse geben Anlass zur Sorge.

BIOSKOP hat die beiden Studienautor*innen nach ihren Ergebnissen und Einschätzungen gefragt. Und BIOSKOP nimmt das wichtige BVerwG-Urteil und mögliche Folgen unter die Lupe.


>>> Ersatzteillager Mensch

»Widerspruchsregelung« wieder auf der Agenda

Organentnahmen sind in Deutschland meist fremdbestimmte Eingriffe. Eine schriftliche, vorab erklärte Einwilligung der Betroffenen liegt laut offiziellen Statistiken in weniger als jedem sechstem Explantationsfall vor. Das ist mindestens fragwürdig. Und was tut nun der Bundesrat? Er will »Organspende« künftig als »Normalfall« etabliert sehen und fordert die Bundesregierung auf, nun einen Gesetzentwurf zwecks »Einführung einer Widerspruchslösung« vorzulegen. Praktisch würde das bedeuten: Wer zu Lebzeiten, also vor Feststellung des »Hirntodes«, sich zur Frage der Organentnahme nicht geäußert hat, soll einfach als potenzieller »Organspender« gelten.

BIOSKOP blickt auf die Entschließung der Länderkammer und ihre bemerkenswerte Begründung. Und BIOSKOP meint: Vertrauenswürdiger wäre es, wenn der Gesetzgeber endlich jegliche Fremdbestimmung bei Organentnahmen kategorisch ausschließen würde.


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