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Herne/Essen, 10. Juni 2004

Medienmitteilung von OMEGA und BioSkop

Appell an den Bundestag: »Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden!«

»Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden. Deshalb darf der Gesetzgeber Patientenverfügungen, die tödliche Unterlassungen bei einwilligungsunfähigen Menschen einfordern, auf keinen Fall legalisieren.« Mit diesem eindringlichen Appell reagieren die Hospizvereinigung OMEGA und die bioethik-kritische Organisation BioSkop auf den heute veröffentlichten Bericht der Arbeitsgruppe »Patientenautonomie am Lebensende«, die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einberufen worden war.

Die Arbeitsgruppe unter Vorsitz des ehemaligen BGH-Richters Klaus Kutzer, in der auch VertreterInnen von Bundesärztekammer, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden mitwirkten, will zwar am strafbewehrten Verbot der Giftspritze auf Verlangen festhalten. Gleichzeitig empfiehlt sie aber, zahlreiche Varianten zur gezielten Lebensbeendigung bei Menschen, die gar nicht im Sterben liegen, zu legalisieren: Die Palette der empfohlenen, straffreien Methoden reicht vom Abbruch von Therapien über das Stoppen von Sondenernährung und Beatmung bis zur so genannten »terminalen Sedierung«. Die tödlichen Unterlassungen sollen ÄrztInnen bei einwilligungsunfähigen Menschen wie Demenz- oder KomapatientInnen stets dann ausüben dürfen, wenn der Betroffene die Beendigung seines Lebens in einer entsprechenden Patientenverfügung vorab gefordert hat.

»Wer Patientenverfügungen rechtsverbindlich macht, erlaubt faktisch, dass Menschen, die sich nicht äußern können, auf vermutetes Verlangen getötet werden. Eine früher unterschriebene Erklärung wird so einfach als aktueller Sterbewunsch gedeutet«, kritisiert Erika Feyerabend vom Verein BioSkop, der seit Jahren die internationale »Sterbehilfe”-Debatte kritisch verfolgt.

»Es ist eine Illusion, dass Patientenverfügungen ein selbstbestimmtes, planbares Sterben in Würde garantieren können«, sagt die OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz. »Die konkrete, lebensbedrohliche Erkrankungssituation, mögliche Therapiealternativen, Überlebenschancen, die soziale Lage – all dies kann man nicht wirklich vorhersehen, wenn man eine Voraberklärung auf Behandlungsverzicht ausfüllt.«

Wo es wirklich Handlungsbedarf für PolitikerInnen gibt, zeigen etliche Berichte aus Kliniken und Pflegeheimen: »Das Problem«, so die OMEGA-Vorsitzende, »ist häufig nicht eine Übertherapie durch Mediziner, sondern pflegerische Unterversorgung.« Daran ändern Patientenverfügungen überhaupt nichts, im Gegenteil: Sie können für gesundheitsökonomische Ziele instrumentalisiert werden, beispielsweise um Rationierungsmaßnahmen bei bestimmten Kranken-Gruppen zu rechtfertigen.

BioSkop-Sprecherin Feyerabend: »Nehmen wir mal an, Hundertausende würden per Patientenverfügung erklären, sie wollten im Fall anhaltender Bewusstlosigkeit nicht mehr medizinisch behandelt werden. Mit Verweis darauf könnten Gesundheitspolitiker leicht versucht sein, öffentlichkeitswirksam zu begründen, warum sie nichts gegen die bekanntlich unzureichende Versorgung von Komapatienten tun.« Das Beispiel zeige, dass Patientenverfügungen nicht nur persönliche, sondern stets auch sozialpolitische Wirkungen entfalten, erläutert die BioSkop-Sprecherin.

Der Appell »Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden!« richtet sich deshalb nicht nur gegen die drohende Legalisierung von Patientenverfügungen. Er fordert die Abgeordneten des Bundestags auch ausdrücklich auf, die sozialen, therapeutischen und pflegerischen Hilfen für komatöse und demenzkranke Menschen spürbar zu verbessern. »Unterstützen Sie Versorgungsalternativen, die eine individuell angepasste Betreuung für alle ermöglichen”, heißt es an die Adresse der PolitikerInnen. »Wir sind zuversichtlich”, sagen Kunz und Feyerabend, »dass zahlreiche Menschen und Organisationen diesen Appell aktiv und mit ihrer Unterschrift unterstützen werden.”

Für Ihre Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:

Ihre Ansprechpartnerinnen

  • Inge Kunz, OMEGA e.V.
    Fon: (02871) 2394815 und (02871) 30413

Noch mehr Informationen
+ Appell an den Bundestag “Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden!”
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+++ BioSkop-Broschüre Patientenverfügungen in Frage gestellt
++++ Dokumentation der Tagung Planungssicherheit am Lebensende? – Patientenverfügungen im Widerstreit
+++++ Hintergrundberichte zu Patientenverfügungen und Euthanasie