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Appell an den Deutschen Bundestag

Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden!

Die öffentliche Debatte um »Sterbehilfe« übermittelt vor allem eine Botschaft: Aktive Euthanasie wie in den Niederlanden oder Belgien soll es in Deutschland nicht geben.

Aber auch hierzulande wollen PolitikerInnen, Gerichte und ärztliche StandesvertreterInnen derzeit »Sterbehilfe« rechtlich legitimieren. Bei nicht-einwilligungsfähigen Kranken, aber keineswegs Sterbenden, soll nach ihren Plänen der tödliche Abbruch von Behandlung und Versorgung rechtens werden. »Patientenverfügungen« der Betroffenen, die zu einem früheren Zeitpunkt unterschrieben wurden, werden als aktueller Sterbewunsch interpretiert. Liegt eine solche Verzichtserklärung nicht vor, sollen Bevollmächtigte, BetreuerInnen oder Angehörige mutmaßen und entscheiden dürfen, dass ÄrztInnen Therapien und Ernährung unterlassen. Wenn der Gesetzgeber Patientenverfügungen tatsächlich als rechtsverbindlich anerkennt und damit ÄrztInnen wie Pflegekräfte künftig gehalten sind, schwer kranke, verwirrte oder bewusstlose Menschen zielstrebig nicht mehr zu behandeln und zu ernähren, heißt das praktisch: Die Tötung auf – vermutetes – Verlangen wird in Deutschland als nachfragbare ärztliche Handlung anerkannt. Unter Kostendruck und Pflegenotstand kann dies schnell zum Regelfall werden.

Wir appellieren an die Mitglieder des Deutschen Bundestages:

- Tasten Sie das gesellschaftliche Tötungsverbot nicht an!

- Patientenverfügungen dürfen nicht rechtsverbindlich werden!

- Die sozialen, therapeutischen und pflegerischen Hilfen für komatöse und demenzkranke Menschen und ihre Angehörigen sind zu verbessern – auch durch Ihre politischen Entscheidungen.

- Die Alternative »Pflege oder Tod« darf gesellschaftlich nicht zur Wahl gestellt werden. Unterstützen und ermöglichen Sie vielmehr Versorgungsalternativen, die eine individuell gemäße Betreuung für alle ermöglichen – auch für diejenigen, die von diesen Wahlmöglichkeiten mangels Geld derzeit ausgeschlossen sind.

Bitte unterstützen Sie diesen Appell mit Ihrer Unterschrift!

Ihre Unterschrift oder Ihre Unterschriften-Sammlungen übermitteln Sie bitte per Mail, Fax oder postalisch an BioSkop e.V., Bochumer Landstraße 144a, 45276 Essen