> Euthanasie-Strategen auf dem Rechtsweg
Staatliche Hilfe zum Suizid?
Organisierte Euthanasiebefürworter beschreiten immer mal wieder den Rechtsweg – auch in der Hoffnung, mit Hilfe von Richtern durchsetzen zu können, was Parlamente per Gesetz verboten oder zumindest erschwert haben. Ein Urteil, das der Suizidhilfe-Lobby gelegen kommt, hatte das Bundesverwaltungsgericht im März 2017 vermeldet – und gleichzeitig viele Fragen aufgeworfen. Im »extremen Einzelfall« dürfe der Staat einem Schwerkranken den Zugang zu einem tödlichen Präparat nicht verwehren, meinen die obersten Verwaltungsrichter.