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| Memorandum zur »Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«
Aufruf zum Innehalten
Wer in einer Pflege- oder Behinderteneinrichtung lebt, soll von speziell geschulten BeraterInnen bewegt werden, eine Patientenverfügung zu verfassen. Darauf zielt im Kern die »Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase«, ermöglicht mit dem Hospiz- und Palliativgesetz. WissenschaftlerInnen haben dazu nun ein kritisches »Memorandum« veröffentlicht.