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> BioSkop-DOSSIER »Fremdnützige Forschung«
> Deutschland am 9. November
Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2016 mehrheitlich grünes Licht gegeben für fremdnützige Arzneimitteltests mit nichteinwilligungsfähigen Versuchspersonen. Gesetzlich eingeführt wird nun die neuartige Option einer rechtsverbindlichen Blanko-Probandenvorausverfügung. Damit sollen Menschen in gesunden Tagen und nach allgemeiner ärztlicher Beratung aufschreiben, dass sie pauschal bereit sind, irgendwann später als nichteinwilligungsfähige StudienteilnehmerInnen zur Verfügung zu stehen – für noch unbekannte klinische Arzneimitteltests, die ihnen gesundheitlich nichts nutzen, aber durchaus riskant sein können. Und das alles ohne Kenntnis der konkreten Forschungsziele, Studienleiter und Auftraggeber, Risiken und Belastungen. Unglaublich – aber leider wahr!