BioSkop unterstützen! Kontakt Über uns
  • Hintergrund

Sponsoring, Pharmawerbung, Interessenkonflikte

> Bitte hier klicken!

»Vorgabe für Transparenz«

> aus BIOSKOP Nr. 65

Selbst-Verpflichtung führender Arzneihersteller

»Die Mitglieds-unternehmen, die externe Fortbildungs-Veranstaltungen finanziell unterstützen, müssen darauf hinwirken, dass die Unterstützung einschließlich der Bedingung und des Umfangs sowohl bei der Ankündigung als auch bei der Durchführung der Veranstaltung von dem Veranstalter offen gelegt wird.«

aus § 20 Abs. 5 des »FSA-Kodex Fachkreise«, Neuauflage 2013, vereinbart vom Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie. Im Juli 2012 wurden die Inhalte des Kodex als Wettbewerbsregeln vom Bundeskartellamt anerkannt. Die im FSA organisierten Firmen geben an, »mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Markts« zu repräsentieren.
  • Gericht billigt Geheimhaltung

KOOPERATIONSVERTRAG

zwischen Uni Köln und Pharmakonzern Bayer muss nicht offengelegt werden – vorerst jedenfalls.

> MEHR ERFAHREN

  • Für noch mehr Durchblick…

…fordert BioSkop eine Meldepflicht gesponserter Fortbildungen für Heilberufler! Sämtliche Fortbildungsveranstalter und Geldgeber müssen verpflichtet werden, vereinbarte Geldzahlungen an ein zentrales, öffentlich zugängliches Online-Register mit angeschlossener Datenbank zu übermitteln!


Aufgefallen!

Bemerkenswertes, Bedenkliches, Fragwürdiges – im Blick des

bioSkop|blog

> Link einfach weiterleiten


Sponsoring beim »X. Innovationskongress« der Deutschen Hochschulmedizin – Einblick in eine Recherche

Langer Weg zu etwas Transparenz

Der exklusive Transparenz-Kalender von BioSkop ist ziemlich beliebt, jedenfalls wird er täglich rege angeklickt. Unsere Recherchen zu pharmagesponserten Ärztefortbildungen nehmen einige Zeit in Anspruch – und mitunter erfordern sie auch viel Geduld, ergänzt mit einer guten Portion Hartnäckigkeit. Ein Fall-Beispiel mit praktischen Folgen:

27. Juni 2014 > Der Deutsche Hochschulmedizin e.V. verbreitet per Informationsdienst Wissenschaft (idw) mal wieder eine Einladung zu einer Pressekonferenz in Berlin. Der Verein, bestehend aus dem Verband der Universitätsklinika Deutschlands – VUD und dem Medizinischen Fakultätentag – MFT, wollte auf seinen »X. Innovationskongress 2014« aufmerksam machen. »Die besondere Rolle der Hochschulmedizin und ihre Finanzierung«, so das Vorwort zum Programm, werde sich »als roter Faden« durch den Kongress am 3. und 4. Juli ziehen, zum Auftakt werde Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) persönlich referieren. Der »Innovationsblock«, so das Vorwort weiter, werde sich mit dem »Megatrend Gendiagnostik und -therapie« beschäftigen, und im »Forschungsblock« gehe es um verschiedene »Kooperationsformen« – auch mit der Industrie, etwa zur Biomarkerforschung. Als ein Referent zu dieser Thematik war auch Dr. Gerd Maass von der Roche Pharma AG angekündigt.

Unter dem Vorwort, platziert auf Programmseite 2, standen, gut sichtbar, die Logos von fünf Sponsoren; als so genannte »Platin Partner« firmierten Roche und Pfizer. Beide Namen kennt man ja auch aus dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie, der sich in seinem »Kodex Fachkreise« Transparenz beim Pharmamarketing auf seine Fahnen geschrieben hat – und zwar schon beim Ankündigen von Fortbildungsveranstaltungen. Im Programm stand allerdings nicht, mit welchen Summen und für welche Gegenleistungen der Innovationskongress der Hochschulmedizin finanziell unterstützt wurde.

2. Juli > Nachfrage bei der Pressestelle des image- und markenbewussten VUD mit der Bitte um Mitteilung, wo denn die – für Mitgliedsfirmen des FSA ja obligatorischen – Sponsoring-Angaben genau zu finden seien. Die VUD-Pressesprecherin Stephanie Strehl-Dohmen teilte tags drauf (und offenbar direkt vom laufenden Kongress) mit, sie habe diese Frage an ihren Veranstaltungspartner ZENO in Heidelberg weitergeleitet, und der werde sich umgehend melden.

11. Juli > Eine Mitarbeiterin der ZENO Veranstaltungen GmbH schickt eine E-Mail – die Botschaft: Herr Schaaf, ihr Geschäftsführer, habe die Frage noch nicht abschließend klären können; er stehe aber diesbezüglich in Kontakt mit dem Geschäftsführer des FSA, Herrn Dr. Diener.

17. Juli > ZENO-Geschäftsführer Harald P. Schaaf antwortet selbst: Die Frage, ob es sich um eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne des FSA-Kodex gehandelt habe, sei noch nicht abschließend geklärt. »Unabhängig davon«, so Schaaf in seiner Mail, »sind wir der Meinung, dass eine Offenlegung bei diesem Kongress nicht notwendig ist. Es handelt sich bei diesem Kongress (vergleichbar mit dem Hauptstadtkongress) nicht um einen typischen Ärzte- oder Wissenschaftskongress im Sinne einer Fortbildungsveranstaltung und nicht um eine berufsbezogene Fortbildung gemäß Paragraph 20 des Kodexes.« Zudem achte der Veranstalter sehr darauf, dass auf Produktwerbung verzichtet wird. »Es gibt keine Ausstellungsstände und keinerlei Produktwerbung- oder -bewertung.«

Diese Auskunft überraschte. Denn auf der Website zum »X. Innovationskongress der Deutschen Hochschulmedizin« liest man in der Rubrik »Sponsoren« ja u.a. dies: »Das Ausstellungsforum ist eine der interessantesten Plattformen für die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Die Ausstellung prägt das Gesicht des Kongresses und ist ein wichtiger Marktplatz für Meinungen und Gespräche. Sponsoren und Aussteller sind nicht nur räumlich unmittelbar in das Kongressgeschehen integriert, sondern können sich auch inhaltlich und thematisch in den Kongress einbringen.«

17. Juli > Kurz vor Herrn Schaaf hatte sich auch der ebenfalls zu Rate gezogene FSA-Geschäftsführer, Dr. Holger Diener, per E-Mail gemeldet: »Ihre Frage«, erklärte er, »unterstellt zunächst, dass es sich bei der Veranstaltung um eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne des FSA-Kodex handelt. Dies werde ich mir ansehen und intern diskutieren.«

Über zwei Monate passierte in dieser Angelegenheit scheinbar nichts mehr – jedenfalls nicht öffentlich.

26. September > Der FSA veröffentlicht auf seiner Website eine Entscheidung seiner Schiedsstelle. Sie hatte den X. Innovationskongress, der von der zuständigen Ärztekammer mit sechs Punkten der Fortbildungskategorie A zertifiziert worden sei, unter die Lupe genommen – auf Betreiben des FSA-Vorstands und in Folge eines dem FSA zugegangenen Hinweises, mit dem die fehlende Angabe der Sponsoringentgelte gerügt worden sei. Die Leitsätze der Schiedsstellen-Entscheidung mit dem Aktenzeichen: 2014.8-429 – 431, die im Ergebnis eine Pflicht zur Veröffentlichung der Sponsoringgelder gemäß FSA-Kodex bejaht, sind nicht nur für besagten Hochschulmedizin-Kongress bedeutsam, sondern auch für ähnliche Events, die künftig stattfinden mögen. Zum konkreten Fall habe eines der drei von der Schiedsstelle angehörten Pharmaunternehmen dargelegt, dass es den Veranstalter »vertraglich verpflichtet« habe, seine finanzielle Unterstützung offenzulegen. Dennoch hatte der Veranstalter die vereinbarte Offenlegung nicht vorgenommen. Und: Zwei weitere FSA-Mitgliedsfirmen konnten laut FSA-Schiedsstelle klarstellen, dass der Innovationskongress nicht von ihnen selbst, »sondern von konzernverbundenen Gesellschaften« gesponsert worden sei.

29. September > Angesichts der FSA-Entscheidung frage ich bei ZENO und VUD u.a. nach, ob und wann sie vorhaben, die Sponsoring-Beträge sowie die detaillierten Logos mit vollständigen Firmennamen nachträglich zu veröffentlichen.

17. Oktober > VUD-Pressesprecherin Strehl-Dohmen gibt eine bemerkenswerte Neuigkeit bekannt – nicht per Pressemitteilung, sondern per Mailantwort auf besagte Anfrage: »Nach Rücksprache mit unserem Veranstaltungspartner Zeno und den Sponsoren, kann ich Ihnen mitteilen, dass die Offenlegung gemäß der FSA-Entscheidung für die Firma Pfizer Deutschland GmbH erfolgt ist. Sie findet sich auf der Internetseite http://www.zeno24.de/vud/content/sponsoren/
Die anderen Firmen, die als Sponsoren genannt sind, gehören nicht zum Kreis der Firmen, die im FSA organisiert sind.« Dies gelte auch für die Roche Diagnostics Deutschland GmbH, die – anders als die Roche Deutschland Holding GmbH und die Roche Pharma AG – eben nicht Mitglied des FSA ist.

Also schnell mal hingesurft zur überarbeiteten Sponsorenseite des X. Innovationskongresses – dort liest man nun: »Die Pfizer Deutschland GmbH unterstützt den Kongress mit einem Betrag von € 9.000,00 für folgende Leistungen:
- Nennung als Sponsor im Internet mit Verlinkung zur Website
- Logopräsenz auf allen Marketing-Materialien und Unterlagen wie Programm, Willkommensbanner und Pausencharts
- Der Möglichkeit, in den Veranstaltungsräumen mit einem Roll up vertreten zu sein
- Die Möglichkeit zur Teilnahme einer vereinbarten Anzahl von Mitarbeitern.«

Schlussbemerkung, nach rund vier Monaten: Schon angesichts der regulären, recht üppigen Teilnehmergebühren zwischen 300 und 1.000 Euro (jeweils zzgl. 19 % Mehrwertsteuer) ist zu fragen, warum die Veranstalter es überhaupt für nötig halten, Sponsorengelder einzuwerben (die übrigens – verglichen mit anderen Veranstaltungen – offenbar eher bescheiden ausfallen). Festzuhalten bleibt außerdem: Nur bei einem der fünf im Programm namentlich genannten Sponsoren mussten – jedenfalls gemäß § 20. Abs. 5 FSA-Fachkreisekodex – auch der konkrete Geldbetrag und die damit verbundenen Gegenleistungen gemäß FSA-Kodex genannt werden.

Dies zeigt einmal mehr: Die Vorgaben des FSA-Kodex sind zwar ein wichtiger Fortschritt in Sachen Transparenz. Die Selbstverpflichtung der führenden Arzneiunternehmen, die gewiss einen mächtigen, aber zahlenmäßig doch eher kleinen Teil der etlichen, in der Gesundheitsbranche wirtschaftenden Firmen bindet, ist allein aber nicht geeignet, wirklich umfassende Transparenz bei gesponserten Fortbildungsveranstaltungen für Heilberufler herzustellen.

Der Gesetzgeber ist gefordert, hier endlich zu handeln und für allgemein verbindliche Transparenz beim Sponsoring zu sorgen. Sämtliche Fortbildungsveranstalter und Geldgeber müssen verpflichtet werden, vereinbarte Geldzahlungen an ein zentrales, öffentlich zugängliches Online-Register mit angeschlossener Datenbank zu übermitteln!