>>> Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen
Transparenz? Fehlanzeige!
(April 2016) Der Bundestag hat am 14. April 2016 ein Gesetz beschlossen, das Korruption im Medizinbetrieb ausdrücklich unter Strafe stellt. Das klingt gut, aber es gibt große Leerstellen im Gesetz:: Unangetastet bleiben alltägliche Praktiken der Beeinflussung sowie fragwürdige Kooperationen zwischen Arzneiherstellern und ÄrztInnen bei so genannten Anwendungsbeobachtungen längst zugelassener Medikamente. Verbindliche Transparenz beim Pharmasponsoring will der Gesetzgeber leider auch nicht einfordern – BioSkop wird weiter dran arbeiten.