>>> Kooperationsvertrag zwischen Kölner Universitätsklinik und Bayer Healthcare AG
Geheimhaltung bestätigt – vorerst jedenfalls
(Dezember 2012) Vor viereinhalb Jahren, im Juni 2008, thematisierte BIOSKOP erstmals eine »bevorzugte Partnerschaft« zwischen der Kölner Universitätsklinik und der Bayer Healthcare AG. »Ein Modell für Deutschland?« fragten wir damals, denn der Fall könnte ganz grundsätzlich aufzeigen, wie viel die Öffentlichkeit über derartige »Public Private Partnerships« erfahren darf. Zehn Organisationen und Verbände, angeführt von der Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG), hakten nach und forderten die Uni Köln auf, den Kooperationsvertrag »vollständig offenzulegen«. Doch die Hochschulleitung weigerte sich hartnäckig. Die CBG ließ sich nicht abspeisen, im Mai 2011 reichte sie Klage beim Verwaltungsgericht Köln ein, um Einsicht in den Kooperationsvertrag zu erhalten.
Am 6. Dezember wurde in Köln endlich verhandelt – Ergebnis: Das Verwaltungsgericht hält die Geheimhaltung für rechtens. Doch die juristische Auseinandersetzung um mehr Transparenz wird weiter gehen.