>>> Brisante Reform des Arzneimittelgesetzes vor der Abstimmung
ProbandInnen mit Demenz?
Geht es nach dem Willen der schwarz-roten Bundesregierung, so sollen Menschen mit Demenz künftig an Arzneimitteltests teilnehmen, die ihnen gesundheitlich nichts nützen können.
Den Weg zur Teilnahme an klinischen Prüfungen im Interesse Dritter soll eine Vorabverfügung bahnen, die potenzielle ProbandInnen früher geschrieben haben, als sie noch einwilligungsfähig waren – allerdings ohne bei der vorab erklärten Zustimmung zu wissen, für welche konkreten Forschungsprojekte sie sich später zur Verfügung stellen. Das politische Vorhaben ist ein Tabubruch – und umstritten, auch in der medizinischen Fachwelt, wobei als Hauptbefürworter der vielvernetzte Psychiatrie-Professor Wolfgang Maier aus Bonn (siehe unten) auftrat. Eine neue Stellungnahme von Mitgliedern der Ethik-Kommission des Landes Berlin bewertet den Vorschlag zu Probandenverfügungen auf Grund »massiver Regelungsdefizite« im Arzneimittel- und Betreuungsrecht sogar als »verfassungswidrig«.
Dennoch soll der Bundestag womöglich schon am 8. Juli / Tagesordnungspunkt 35) entscheiden. Derweil hat der Deutsche Ärztetag »die politischen Entscheidungsträger« aufgefordert, »Verfahren zur Entscheidungsassistenz« für nichteinwilligungsfähige PatientInnen und ProbandInnen »strukturell und finanziell zu unterstützen«. Grundlage ist eine nebulöse Stellungnahme, vorgelegt von der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer.
BIOSKOP nimmt die geplante Reform des Arzneimittelgesetzes ebenso unter die Lupe wie Positionen von großen Patienten- und Behindertenverbänden, die fremdnützige Forschung mit nichteinwilligungsfähigen Menschen offenbar nicht kategorisch ablehnen.