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STREIT UM »HIRNTOD«-DIAGNOSTIK

Im September 2007 berichteten wir über einen erbitterten Streit um die »Hirntod«-Diagnostik und deren Vergütung. Dabei schilderten wir auch Erkenntnisse des Hannoveraner Neurologen Hermann Deutschmann, der bis Ende 2005 Sprecher des »Mobilen Konsiliardienstes« der DSO in der Region Nord war:

::::: Für das Jahr 2004 verzeichnete Deutschmann 52 Einsätze des Konsiliarteams in Niedersachsen und Bremen. Deutschmann wertete die Untersuchungsprotokolle aus und fand, was zumindest medizinische Laien erstaunen dürfte: In 21 der 52 Fälle konnten die konsultierten Fachleute den vermuteten »Hirntod nicht sichern«, also die Einschätzung des ärztlichen Erstuntersuchers nicht bestätigen. »Besonders bemerkenswert« für den Neurologen: Bei acht PatientInnen hätten zwar klinisch die Zeichen des Hirntodes vorgelegen. Mittels technischer Zusatzuntersuchungen wie Ultraschall oder Hirnstromkurve (EEG) habe sich dann aber herausgestellt, dass die »Erfüllung der Hirntodkriterien nicht gegeben« war.
Deutschmann folgert: »Nur durch Einsatz« der technikgestützten, zusätzlichen Diagnostik »konnte ein fehlerhaftes Untersuchungsergebnis verhindert werden«. Doch ein solches Vorgehen ist in den Kliniken hierzulande offenbar nicht selbstverständlich – das mag auch an den BÄK-Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes liegen. In deren Einleitung heißt es jedenfalls: »Der Hirntod kann in jeder Intensivstation auch ohne ergänzende apparative Diagnostik festgestellt werden.« Dass dieser verantwortungsvolle Anspruch stets verlässlich eingelöst werden kann, bezweifelt Deutschmann angesichts seiner Erfahrungen.
Keine Probleme sieht scheinbar die DSO-Zentrale in Neu-Isenburg. Deren »Bereichsleiterin Kommunikation«, Birgit Blome, erläutert: »Mit diesen Richtlinien ist eine größtmögliche Sicherheit in der Diagnostik erreicht worden. Es ist in Deutschland kein einziger Fall einer fehlerhaften Hirntoddiagnostik bekannt.« Die DSO werde »weiterhin das hohe Vertrauen in der Bevölkerung zur Organspende fördern«. :::::

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