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KLAUS-PETER GÖRLITZER, Journalist und redaktionell verantwortlich für BIOSKOP

“Rechswidrige Verarbeitung und Nutzung sensibler Patientendaten”

  • Datenschützer beanstandet Aktivitäten im Humangenetischen Institut der Würzburger Uni

aus: BIOSKOP Nr. 10, Juni 2000, Seite 12

Die Aufklärung heimlicher Blutentnahmen und Forschungen mit geistig behinderten BewohnerInnen des Eisinger St. Josefs-Stifts (siehe BIOSKOP Nr.8+9) ist ein wichtiges Stück vorangekommen: Nach Prüfung des Falles hat der bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter Humangenetikern der Universität Würzburg bescheinigt, gegen geltendes Recht verstoßen zu haben.

“Ich habe die Verarbeitung von Patientendaten und die Auswertung von Blutproben behinderter Heimbewohner des Sankt-Josefs-Stifts in Eisingen durch das Institut für Humangenetik der Universität Würzburg beanstandet”, teilte Vetters Behörde Ende März mit. Begründung unter anderem: “Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen bzw. ihrer Betreuer, insbesondere zur Verwertung der Daten in einer Dissertation einer Doktorandin des Instituts, lag nicht vor.” Fazit des obersten Datenschützers im Freistaat Bayern: “Datenschutzrechtlich liegt somit eine rechtswidrige Verarbeitung und Nutzung sensibler Patientendaten durch die Universität vor.”

  • Keine neuen Ermittlungen

Eine solche “Beanstandung” ist das schärfste Instrument, mit dem Datenschutzbehörden Rechtsverstöße sanktionieren können. Derartige Beanstandungen sind selten und gerade für MedizinerInnen, die nach der ärztlichen Berufsordnung zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, allemal peinlich. Doch ob die “gelbe Karte” vom Datenschützer geeignet ist, die Ermahnten tatsächlich dazu zu bewegen, den Datenschutz künftig ernst zu nehmen, ist fraglich, zumal ein finanzieller Denkzettel regelmäßig ausbleibt. Strafbar ist die unbefugte Verarbeitung geschützter persönlicher Daten nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz nämlich nur dann, wenn der Täter in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht gehandelt hat. Solche Motive nachzuweisen, ist in der Praxis kaum möglich.

Angesichts der Rechtslage sieht der Leitende Oberstaatsanwalt in Würzburg, Peter Schauff, auch nach der datenschutzrechtlichen Beanstandung keinen Anlass, die strafrechtlichen Ermittlungen gegen drei Würzburger Humangenetiker wieder aufzunehmen. Das Verfahren war Ende November 1999 nach rund eineinhalbjährigen Ermittlungen eingestellt worden.

© Klaus-Peter Görlitzer, 2000
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