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KLAUS-PETER GÖRLITZER, Journalist, redaktionell verantwortlich für BIOSKOP

Für Gegner der Bioethik-Konvention gibt es nach der Wahl viel Arbeit

  • Zeichnung aufgeschoben, aber nicht aufgehoben

aus: BIOSKOP Nr. 2, Juni 1998, Seite 3

Großer (Zwischen-) Erfolg für die GegnerInnen der Bioethik-Konvention: Die Zeichnung des Europarat-Vertrages ist vorerst vom Tisch! Der Plan einer einflussreichen Parlamentariergruppe, noch in dieser Legislaturperiode einen Beschluss für den Beitritt Deutschlands zum europäischen Übereinkommen durchzusetzen, wurde fallengelassen – zu groß ist der Widerstand außerhalb und innerhalb des Parlamentes.

Gegen die Bioethik-Konvention, die unter anderem medizinische Experimente mit komatösen, demenzkranken und geistig behinderten Menschen, Gentests sowie Forschung an Embryonen erlaubt, haben inzwischen über 1,5 Millionen Menschen per Unterschrift protestiert. Ein solches Massenvotum war im Jahr der Bundestagswahl nicht so leicht zu ignorieren.

  • In der Schublade

Im Parlament hatten sich zuletzt kritische Stimmen gehäuft, was auch an der Beharrlichkeit des überfraktionellen »Bündnis für Menschenwürde« lag. Angeführt von den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU, Robert Antretter, Wolfgang Wodarg (beide SPD) sowie Volker Beck und Monika Knoche (beide Bündnis 90/Die Grünen) hatte das Bündnis im Bundestag gegen die Zeichnung mobil gemacht. Mit Erfolg: Die Front der Konventionslobbyisten um Wolf-Michael Catenhusen (SPD) und die Minister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), Jürgen Rüttgers (CDU) und Horst Seehofer (CSU) bröckelte seit März so sehr, dass die pressure group sich nicht mehr traute, die Zeichnung auf die Tagesordnung des Bundestages zu bringen. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: 1999 wird der Text der Konvention mit Sicherheit wieder aus der Schublade geholt werden.

Nach Bekanntwerden des vorübergehenden Rückzuges von Catenhusen und Mitstreitern meldete sich SPD-Gesundheitspolitiker Wodarg zu Wort. Laut Frankfurter Rundschau forderte er als »logische Konsequenz« ein klares Nein zur Konvention und ein nationales »Forschungsbegleitgesetz«. Wie ernst solche Ankündigungen gemeint sind, wird man nach der Wahl sehen. Tatsächlich gibt es für konventions-kritische PolitikerInnen, die glaubwürdig sein wollen, eine Menge zu tun:

Beispiel Arzneimittelgesetz (AMG): Auf den Prüfstand gehört § 40 Abs. 40 AMG. Der Paragraph ermächtigt Forscher, Medikamentenversuche ohne therapeutsichen Nutzen an Kindern vornehmen zu dürfen, sofern deren gesetzliche VertreterInnen zustimmen. Diese Ausnahme von der höchstpersönlichen Einwilligung lasse sich »letztlich nur als soziale Verpflichtung gesunder Minderjähriger gegenüber kranken Altersgenossen verstehen«, meint der einflussreiche Freiburger Jurist und Bioethiker Hans-Georg Koch. Hat der Gesetzgeber dies tatsächlich so gewollt?

Beispiel Gentests: Noch immer gibt es in Deutschland kein Gesetz, das Gentests im Rahmen von Arbeits- und Versicherungsverträgen verbietet. Dabei hatten PolitikerInnen aller Fraktionen ein solches Verbot schon vor Jahren angekündigt – so auch Edelgard Bulmahn (SPD), die Forschungsministerin werden soll, falls Gerhard Schröder im Herbst zum Bundeskanzler gewählt wird.

Beispiel »Sterbehilfe«: Bundesgerichtshof und Bundesärztekammer-Vorstand plädieren dafür, durch Abbruch notwendiger medizinischer Behandlung Menschen das Leben zu nehmen, sofern diese »mutmaßlich einverstanden« seien. Solche tödlichen Ermächtigungen stehen in keinem deutschen Geetz. Dies müssten Bundestag und Bundesrat eindeutig klarstellen, wenn sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, sie duldeten stillschweigend, dass Gerichte und Standesvertretungen schleichend Gesetze aushöhlen.

Dies sind nur drei Beispiele von vielen, die dringenden politischen Handlungsbedarf aufzeigen. Die Erfahrung und die Auseinandersetzung um die Bioethik-Konvention lehren allerdings, dass PolitikerInnen sich erst bewegen, wenn sie außerparlamentarischen Druck spüren. Also gibt es für BürgerInnen künftig noch viel zu tun.

© Klaus-Peter Görlitzer, 1998
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung des Autors
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KLAUS-PETER GÖRLITZER, Journalist, redaktionell verantwortlich für BIOSKOP

Für Gegner der Bioethik-Konvention gibt es nach der Wahl viel Arbeit

  • Zeichnung aufgeschoben, aber nicht aufgehoben

aus: BIOSKOP Nr. 2, Juni 1998, Seite 3

Großer (Zwischen-) Erfolg für die GegnerInnen der Bioethik-Konvention: Die Zeichnung des Europarat-Vertrages ist vorerst vom Tisch! Der Plan einer einflussreichen Parlamentariergruppe, noch in dieser Legislaturperiode einen Beschluss für den Beitritt Deutschlands zum europäischen Übereinkommen durchzusetzen, wurde fallengelassen – zu groß ist der Widerstand außerhalb und innerhalb des Parlamentes.

Gegen die Bioethik-Konvention, die unter anderem medizinische Experimente mit komatösen, demenzkranken und geistig behinderten Menschen, Gentests sowie Forschung an Embryonen erlaubt, haben inzwischen über 1,5 Millionen Menschen per Unterschrift protestiert. Ein solches Massenvotum war im Jahr der Bundestagswahl nicht so leicht zu ignorieren.

  • In der Schublade

Im Parlament hatten sich zuletzt kritische Stimmen gehäuft, was auch an der Beharrlichkeit des überfraktionellen »Bündnis für Menschenwürde« lag. Angeführt von den Abgeordneten Hubert Hüppe (CDU, Robert Antretter, Wolfgang Wodarg (beide SPD) sowie Volker Beck und Monika Knoche (beide Bündnis 90/Die Grünen) hatte das Bündnis im Bundestag gegen die Zeichnung mobil gemacht. Mit Erfolg: Die Front der Konventionslobbyisten um Wolf-Michael Catenhusen (SPD) und die Minister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP), Jürgen Rüttgers (CDU) und Horst Seehofer (CSU) bröckelte seit März so sehr, dass die pressure group sich nicht mehr traute, die Zeichnung auf die Tagesordnung des Bundestages zu bringen. Doch aufgeschoben ist nicht aufgehoben: 1999 wird der Text der Konvention mit Sicherheit wieder aus der Schublade geholt werden.

Nach Bekanntwerden des vorübergehenden Rückzuges von Catenhusen und Mitstreitern meldete sich SPD-Gesundheitspolitiker Wodarg zu Wort. Laut Frankfurter Rundschau forderte er als »logische Konsequenz« ein klares Nein zur Konvention und ein nationales »Forschungsbegleitgesetz«. Wie ernst solche Ankündigungen gemeint sind, wird man nach der Wahl sehen. Tatsächlich gibt es für konventions-kritische PolitikerInnen, die glaubwürdig sein wollen, eine Menge zu tun:

Beispiel Arzneimittelgesetz (AMG): Auf den Prüfstand gehört § 40 Abs. 40 AMG. Der Paragraph ermächtigt Forscher, Medikamentenversuche ohne therapeutsichen Nutzen an Kindern vornehmen zu dürfen, sofern deren gesetzliche VertreterInnen zustimmen. Diese Ausnahme von der höchstpersönlichen Einwilligung lasse sich »letztlich nur als soziale Verpflichtung gesunder Minderjähriger gegenüber kranken Altersgenossen verstehen«, meint der einflussreiche Freiburger Jurist und Bioethiker Hans-Georg Koch. Hat der Gesetzgeber dies tatsächlich so gewollt?

Beispiel Gentests: Noch immer gibt es in Deutschland kein Gesetz, das Gentests im Rahmen von Arbeits- und Versicherungsverträgen verbietet. Dabei hatten PolitikerInnen aller Fraktionen ein solches Verbot schon vor Jahren angekündigt – so auch Edelgard Bulmahn (SPD), die Forschungsministerin werden soll, falls Gerhard Schröder im Herbst zum Bundeskanzler gewählt wird.

Beispiel »Sterbehilfe«: Bundesgerichtshof und Bundesärztekammer-Vorstand plädieren dafür, durch Abbruch notwendiger medizinischer Behandlung Menschen das Leben zu nehmen, sofern diese »mutmaßlich einverstanden« seien. Solche tödlichen Ermächtigungen stehen in keinem deutschen Geetz. Dies müssten Bundestag und Bundesrat eindeutig klarstellen, wenn sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, sie duldeten stillschweigend, dass Gerichte und Standesvertretungen schleichend Gesetze aushöhlen.

Dies sind nur drei Beispiele von vielen, die dringenden politischen Handlungsbedarf aufzeigen. Die Erfahrung und die Auseinandersetzung um die Bioethik-Konvention lehren allerdings, dass PolitikerInnen sich erst bewegen, wenn sie außerparlamentarischen Druck spüren. Also gibt es für BürgerInnen künftig noch viel zu tun.

© Klaus-Peter Görlitzer, 1998
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