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Organspendebriefe unter der Lupe

Das Initiativenbündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden sammelt Informationsschreiben der Krankenkassen – und verspricht, die Papiere sorgfältig auf den Prüfstand zu stellen.

Die umstrittene, so genannte Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz gilt seit November 2012. Das bedeutet praktisch: Alle Krankenkassen müssen ihren Versicherten in regelmäßigen Abständen Informationen zur Organ- und Gewebeentnahme ins Haus schicken und sie dabei auch auffordern, ihre persönliche Haltung zur »Spende« von Körperstücken mitzuteilen. Die Kassen müssen – laut Gesetz – »ergebnisoffen« aufklären und einen Organspendeausweis beilegen.

Eine Pflicht zu antworten, gibt es nicht. Versicherte können die ungebetenen Briefe also getrost in den Altpapiercontainer stecken. Das sollten sie aber nicht sofort tun, meint Christian Frodl vom Initiativenbündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden. Vielmehr bittet Frodl die AdressatInnen eindringlich darum, Anschreiben, Broschüren und weitere Infomaterialien der Kassen an das Bündnis zu schicken, per Post oder E-Mail, gern auch in Kopie.

Ziel und Verlauf dieser Aktion erläutert Frodl so: »Wir werden alle Informationen strengstens vertraulich behandeln und lediglich anonymisiert auswerten.« Untersucht werden soll, wie die Krankenkassen ihre Anschreiben formulieren, ob sie tatsächlich neutral informieren und welche Handlungsanweisungen sie ansprechen – und ob womöglich passiert, was gar nicht sein darf: direkte oder unterschwellige Androhungen von Konsequenzen für den Fall, dass man nicht auf den Kassenbrief reagiert. »Die Ergebnisse dieser Auswertung«, stellt Frodl in Aussicht, »finden Sie dann zu gegebener Zeit auf der Internetseite www.organspende-aufklaerung.de

> Hier geht es zum Aktionsaufruf. Ansprechpartner ist Christian Frodl von der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik.