KLAUS-PETER GÖRLITZER, Journalist und redaktionell verantwortlich für BIOSKOP
Impfzwang durch die Hintertür?
- Beschwerde von Kindergarteneltern im Nordschwarzwald vorerst erfolgreich
aus: BIOSKOP Nr. 17, März 2002, Seite 15
Ungeimpfte gesunde Kinder dürfen nicht einfach vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden, wenn dort Mumps oder Masern auftreten. Dies hat das baden-württembergische Sozialministerium klar gestellt, nachdem sich Eltern über die Zwangsmaßnahme eines Gesundheitsamtes massiv beschwert hatten.
Im Kindergarten in Ersingen (Nordschwarzwald) waren Anfang Oktober zwei Mumpsfälle bekannt geworden. Das zuständige Gesundheitsamt Pforzheim verbot daraufhin allen nichtgeimpften Kindern, die Einrichtung zu besuchen. Zur Begründung verwies die Behörde auf § 34 Absatz 5 des seit 2001 geltenden Infektionsschutzgesetzes (IfSG), der den Zwangsausschluss angeblich vorschreibe.
Zahlreiche Eltern, aber auch Erzieherinnen wollten sich mit dieser behördlichen Behauptung nicht abspeisen lassen und protestierten per Unterschriftenliste beim Petitionsausschuss des Bundestages. Die Pforzheimer Abgeordnete Ute Vogt (SPD) erkannte die Brisanz: »Der Ausschluss der Kinder vom Besuch des Kindergartens stellt insbesondere für allein erziehende Berufstätige ein großes Problem dar.«
…das Infektionsschutzgesetz »anscheinend irrtümlich interpretiert«
Vogt bat Landesgesundheitsamt und Sozialministerium, den Fall zu prüfen. Die Antwort kam im Dezember. Demnach glaubt das Sozialministerium, das Pforzheimer Gesundheitsamt habe das IfSG »anscheinend irrtümlich interpretiert«. Sicher sei: Für den erfolgten Zwangsausschluss gesunder, ungeimpfter Kinder gibt es keine Rechtsgrundlage.
Behörden müssen Gesetze nicht nur kennen, sie müssen sie auch befolgen. Die Pforzheimer »Fehlinterpretation« ist leider kein Einzelfall (Siehe BIOSKOP Nr. 16). So drängt sich der Verdacht auf, dass hinter dem verunsichernden Vorgehen behördlicher Autoritäten Methode stecken könnte und Eltern faktisch gezwungen werden sollen, ihren Nachwuchs impfen zu lassen. Eine Impfpflicht gibt es in Deutschland aber ebensowenig wie einen wissenschaftlichen Konsens darüber, ob Impfungen gegen Kinderkrankheiten notwendig und unproblematisch sind oder nicht.
© Klaus-Peter Görlitzer, 2002
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