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JEROEN BREEKVELDT, BioSkopler, Mitarbeiter des NoGen-Archivs in Wageningen (Niederlande) und in der AG Linke Analyse Biopolitik


Kriminalistische Science Fiction

  • DNA-Banken sollen bei der Aufklärung von Straftaten helfen – und ganze Bevölkerungsgruppen erfassen

aus: BIOSKOP Nr. 29, März 2005, Seiten 6+7

Molekulargenetische Untersuchungen von Blut, Speichel, Hautschuppen oder Haaren gehören seit Jahren zum polizeilichen Ermittlungsarsenal. Was als reine Identifizierungstechnik zur Aufklärung schwerer Verbrechen begann, entwickelt sich schleichend zur Erfassung ganzer Bevölkerungsgruppen. In einigen Staaten versuchen KriminalistInnen bereits, aus Körpersubstanzen weit mehr heraus zu interpretieren als die Identität einer Person.

Über 40 Staaten unterhalten zentrale DNA-Datenbanken für Ermittlungszwecke. Weltweit führend auf diesem Gebiet ist Großbritannien: DNA-Proben von über 2,5 Millionen Menschen und Angaben zu 215.000 Tatorten sind im Computersystem des Forensic Science Service in Birmingham registriert. Gespeichert wird seit 1995 nicht nur der DNA-Strichcode, auch Blut- oder Gewebeproben werden tiefgekühlt gelagert.

Das gesammelte biologische Material steht, anders als in Deutschland, prinzipiell für weitere Forschungen zur Verfügung. Festgehalten werden auch Name, Geburtstag, Ethnie, Geschlecht und weitere Informationen über die Umstände der Gewebebeschaffung. Pro Monat kommen DNA-Spuren Verdächtiger zu 30 Mordfällen und 45 Vergewaltigungen hinzu. Mit 3.200 Einträgen stehen allerdings die Eigentumsdelikte – vom Motorradklau und Einbruch bis zur Drogenbeschaffungskriminalität – an erster Stelle.

  • Befugnisse ausgeweitet

Im April 2004 hat die britische Regierung die polizeilichen Befugnisse in England und Wales erneut ausgeweitet. Nun kann bei jeder Person, die PolizeibeamtInnen wegen des Verdachts einer Straftat festgenommen haben, ein »genetischer Fingerabdruck« entnommen werden – und zwar ohne deren Zustimmung. Die DNA-Proben dürfen unbefristet aufbewahrt werden – egal, ob ihr Anlass ein Tötungsdelikt, Kleinkriminalität oder politischer Protest gewesen ist, egal, ob der oder die Betroffene tatsächlich angeklagt und verurteilt worden ist oder nicht. Mit diesen neuen Vorgaben dürfte die britische Datenbank in einigen Jahren auf fünf Millionen Einträge anwachsen, zehn Prozent der Bevölkerung wären dann erfasst. Die Blair-Regierung hat bislang 182 Millionen Pfund (rund 260 Millionen Euro) in das Projekt investiert. Weitere 61 Millionen Pfund sind für das laufende Jahr und den Ausbau der Erfassung reserviert worden.

  • Verbindung zum Polizei-Computer

Die nationale DNA-Datenbank ist verbunden mit dem zentralen Polizei-Computer. Per Gerichtsbeschluss können ErmittlerInnen auch Zugang zu anderen DNA-Sammlungen bekommen, etwa solchen, die in medizinischen Zusammenhängen entstanden sind. Voraussetzung ist, dass den RichterInnen ein »öffentliches Interesse« plausibel gemacht wird.

Forensic Science Service betreut nicht nur die nationale Datenbank, sondern betreibt auch Forschung, beispielsweise um DNA-Sequenzen mit Gesichtsformen, Nase, Mund oder Ohrläppchen zu verknüpfen oder um aus den vermeintlich »nicht-codierenden« DNA-Regionen statistische Hinweise auf Haar- und Hautfarbe sowie ethnische Klassifizierungen zu errechnen. Kommerzielle Tests, die solche Zuschreibungen ermöglichen, gibt es bisher kaum. Aber deren Nutzung ist den britischen Polizeibehörden bereits vorsorglich unter Auflagen zugebilligt worden.

  • Alarmierende Entwicklungen

Großbritannien gilt als Vorreiter in Europa. Aber auch in den Niederlanden dürfen KriminalistInnen seit September 2003 Gen-Proben auf Hinweise durchforsten, die körperlich sichtbare Merkmale und die ethnische Herkunft betreffen. US-amerikanische Firmen wie DNAPrint Genomics bieten bereits erste Tests an, um die Augenfarbe zu prognostizieren. Verfahren, die zwischen Personen europäischer, afrikanischer und asiatischer Herkunft differenzieren sollen, sind laut Professor Peter M. Schneider, Inhaber des ersten Lehrstuhls für Forensische Genetik an der Universität Köln, in der Entwicklung.

Das japanische Forschungsinstitut für Polizei-Wissenschaften (NRIPS), Ableger der nationalen Polizeibehörde, plant eine Datenbank besonderer Art. Mit umgerechnet rund 150.000 Euro darf das NRIPS neben einem ohnehin vorhandenen polizeilichen DNA-Register eine Sammlung »für den Gebrauch biologischen Materials« aufbauen, »um die Kriminalität von Ausländern zu untersuchen«. Gesammelt werden Informationen, um verschiedene ethnische Gruppen mit biologischen Merkmalen wie Augen- und Hautfarbe, virale Infektionen, Besonderheiten im Stoffwechsel und andere Eigenschaften genetisch zu klassifizieren. In Japan soll damit die erste DNA-Sammlung entstehen, die mit Mitteln der Wahrscheinlichkeitsrechnung ethnische Profile molekularbiologisch konstruiert und mit individuellen DNA-Proben verknüpft.

  • AusländerInnen unter Generalverdacht

Die Begründungen der Verantwortlichen im NRIPS, der Einwanderungsbehörde und der Regierung sind drastisch und stellen ausländische MitbürgerInnen unter Generalverdacht. Der schnelle Anstieg von Kriminalität unter AusländerInnen, wird behauptet, rechtfertige die neue Datenbank als Beitrag für ein »friedliches und sicheres Leben japanischer Bürger« und erhöhe die Aufklärungsquote der Straftaten.

Abgesehen davon, dass viele billigste Arbeitskräfte vor allem aus Brasilien und Peru seit den 1990er Jahren die Gewinnmargen von Firmen wie Toyota und Yamaha erhöhen und 96-99 % aller nicht-Visa gebundenen Taten auf das Konto von Einheimischen gehen, wird die Frage »japanischer Nationalität« als biologische Unterscheidung vom »Anderen« entworfen. So erfährt die Ideologie rassischer und kriminalbiologischer Zuschreibungen eine Renaissance.

© Jeroen Breekveldt, 2005
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