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| Zeitschrift zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien |
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Nr. 44, Dezember 2008 |
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Ersatzteillager MenschDas Transplantationsgesetz gilt seit elf Jahren. Aber noch immer ist undurchsichtig, ob beim Beschaffen und Verteilen menschlicher Körperstücke stets die verbindlichen Regeln eingehalten werden. Selbst offensichtliche Verstöße werden im sich selbst kontrollierenden Organspende- und verpflanzungsbetrieb hingenommen, und die Politik schaut in der Regel weg. Wer nach Verantwortlichen sucht, wenn es Zweifel an Diagnosen oder Handlungsabläufen gibt, bekommt Schwierigkeiten und kaum Antworten. Dass StaatsanwältInnen ermitteln und sich trauen, einen Transplanteur anzuklagen, ist die absolute Ausnahme. In der Ruhrmetropole Essen ist es nun so weit. BIOSKOP beleuchtet die sehr diskrete Selbstkontrolle und zeigt, wie es Beschäftigten ergeht, die fragwürdige Vorgänge überprüft sehen wollen. Und BIOSKOP berichtet über therapeutische Verheißungen und finanzielle Interessen, die mit der Verwertung menschlicher Gewebe verknüpft sind.
Im Gewand von AutonomieIm Frühjahr 2009 soll der Bundestag ein Gesetz zur Legitimierung von Patientenverfügungen beschließen. Ermöglichen soll es individuelle "Selbstbestimmung am Lebensende". Die Debatte wird geführt vor dem Hintergrund der „Verbetriebswirtschaftlichung“ von Gesundheitsversorgung und Pflege, der Entsicherung von Alter und Krankheit. Und sie wird begleitet von der ständigen Aufforderung, für sich selbst zu sorgen, Kosten einzusparen und den Sozialkassen nicht selbstverschuldet zur Last zu werden. BIOSKOP vermutet: Patientenverfügungen werden sich als Instrument politisch unverdächtiger Selbstentsorgung erweisen. Und BIOSKOP schaut auf drei Regulierungsvorschläge – Fazit: Im Kern sind alle gleich.
"Transparent und ethisch einwandfrei"?Pharmaunternehmen sind gern bereit, mit Patientenverbänden zu kooperieren und sie finanziell zu unterstützen. Um die Kooperationen "auf eine transparente und ethisch einwandfreie Basis zu stellen", haben sich die Marktführer nun einen neuen Wettbewerbskodex verordnet. Unabhängige Arzneimittelexperten halten das Selbstverpflichtungspapier für eine Beruhigungspille und fordern reichlich Korrekturen. BIOSKOP nennt die wunden Punkte des "Kodex Patientenorganisationen". Und BIOSKOP hat einen Medizinprofessor entdeckt, der im Internet offenbart, welche Honorare er von Pharmafirmen erhalten hat. |
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