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| Zeitschrift zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien |
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Beilage:
Themen u.a.:
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BIOSKOP-Schwerpunkt:
Die Pharmaindustrie träumt von der Produktion »maßgeschneiderter Medikamente«, die zum Genprofil ihrer KonsumentInnen passen sollen. »Pharmakogenetik« heißt das Forschungsgebiet, auf das sich solche Visionen stützen. Werden sie tatsächlich irgendwann Realität, drohen erhebliche Nebenwirkungen: Gentests und die Offenbarung ihrer Ergebnisse könnten dann zur alltäglichen Routine werden, so genannte »gesunde Kranke« müssten damit rechnen, zur medikamentösen Vorsorge verpflichtet zu werden.
BIOSKOP informiert über den Stand der pharmakogenetischen Forschung, zeigt Interessen und Hintergründe von Pharmakonzernen und GenforscherInnen auf. Und BIOSKOP warnt vor den sozialpolitischen Folgen der »individualisierten Medizin«.
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EU-Richtlinie erleichtert Arzneimitteltests mit
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Kinder sollen künftig an »Klinischen Prüfungen« teilnehmen, die dazu dienen, pharmakologische Wirkungen und Nebenwirkungen noch nicht zugelassener Arzneimittel zu ermitteln. Möglich macht dies eine neue Richtlinie der Europäischen Union (EU), deren Vorgaben ab 2004 auch in Deutschland angewandt werden müssen. Obendrein erschweren die neuen EU-weiten Regeln die Arbeit von »Ethik-Kommissionen«, deren eigentliche Aufgabe es ist, für die Sicherheit von VersuchsteilnehmerInnen zu sorgen.
BIOSKOP analysiert die EU-Richtlinie zur »Durchführung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln«. Und BIOSKOP berichtet, dass die rot-grüne Bundesregierung fremdnützige Arzneimitteltests mit Kindern offenbar gezielt fördern will.
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Fremdbestimmte Organentnahmen |
»Organspenden« sind in Deutschland meist fremdbestimmte Handlungen. Nur jeder 25. Hirntote, dem im Jahr 2000 Nieren, Leber oder Herz entnommen wurden, hatte dies vorab schriftlich gebilligt. Das ist die offizielle Bilanz der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), die hierzulande für die Organisation der »Organspende« verantwortlich ist. Das stellvertretende »Ja« zur Körperteilentnahme stützten die Angehörigen auf den so genannten »mutmaßlichen Willen« der »Hirntoten«. In sechs Prozent der Fälle entschieden sie laut DSO »nach eigenen Wertvortstellungen für die Organspende« - ein Vorgehen, das im Transplantationsgesetz allerdings nicht vorgesehen ist.
BIOSKOP würdigt die Zahlen der DSO eingehend und kritisch. Und BIOSKOP ist bei der Recherche auf einen juristischen Kunstgriff gestoßen, mit dem offenbar fremdbestimmte Beschaffungen von Körperteilen legitimiert werden sollen: der »natürliche Wille« Nichteinwilligungsfähiger zum Organe »spenden«.
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