| Sie können Bioskop unterstützen! | ![]() |
| Zeitschrift zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien |
|
Neu als Beilage:
Themen u.a.:
|
BIOSKOP-Schwerpunkt
In medizinischen Einrichtungen wird nicht nur geheilt, gelindert und gepflegt. Besonders das Krankenhaus ist Ort auch der Forschung und des Marktes für neue Medikamente, Medizinprodukte und Verfahren. Hier, wo es auch um viel Geld und Karrieren geht, reicht die Liaison zwischen Pharmamanagern und Kliniken mitunter bis zur Korruption - weshalb es inzwischen auch ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption« gibt. Vergleichsweise neu und unbemerkt ist dagegen die Kooperation zwischen Selbsthilfeorganisationen und Gesundheitsindustrie. Auch hier fließen Gelder, zirkuliert Wissen und blüht das Marketing - allerdings zwischen ungleichen Partnern.
BIOSKOP hat einige beeindruckende Beispiele von Zusammenarbeit zwischen Selbsthilfeverbänden und Pharmaunternehmen aufgespürt und analysiert. Und BIOSKOP beschreibt, wie »Korruption im Krankenhaus« funktionieren kann - und wie Paragraphen sie verhindern sollen.
|
Probelauf für Massen-Gentests |
Eine große Krankenkasse und Humangenetiker aus Hannover wollen den ersten Massen-Gentest in Deutschland etablieren. Die notwendige Akzeptanz soll vorab der Modellversuch »Hämochromatose-Screening« herstellen, die Initiatoren hoffen auf 10.000 freiwillige TeilnehmerInnen. Derweil erwägt das Bundesjustizministerium, der Versicherungsbranche die Nutzung von Gentest-Ergebnissen zu verbieten allerdings frühestens in der nächsten Legislaturperiode.
BIOSKOP hat den Modellversuch unter die Lupe genommen, Ergebnis der Recherche: Beteiligung abzuraten!
|
Undurchsichtige Kommissionsarbeit |
Bevor sich ein Gesunder eine Niere oder Teile von Leber, Lunge oder Dünndarm entnehmen lässt, um sie auf einen schwer Kranken übertragen zu lassen, müssen laut Transplantationsgesetz zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Entnahme des Körperteils muss freiwillig erfolgen, und der Geber darf dafür kein Geld kassieren. Dass bei dieser so genannten »Lebendorganspende« alles mit rechten Dingen zugeht, sollen Kommissionen gewährleisten. Wie sie dies in der Praxis tun, wollte BioSkop e.V. per Umfrage bei den Ärztekammern in Erfahrung bringen. Doch weder Kommissionen noch ÄrztefunktionärInnen wollen Einzelheiten verraten die Geheimnistuerei gibt Anlass zu Spekulationen...
BIOSKOP beleuchtet Aktivitäten und Pflichten der »Lebendspende-Kommissionen«. Und BIOSKOP berichtet über ein brisantes Urteil, das »Lebendspende«-Lobbyisten verunsichert hat: Das nordhein-westfälische Landessozialgericht hat eine »Überkreuz-Nierentransplantation« zwischen zwei Ehepaaren, die sich nach Überzeugung der Richter nicht persönlich nahe stehen, als unzulässig bewertet; ein Anspruch auf Erstattung der Operationskosten bestehe daher nicht.
| zur Übersicht der BIOSKOP-Hefte |
| Sie können Bioskop unterstützen! | |
| zur BioSkop-Startseite |