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| Zeitschrift zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien |
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BIOSKOP-Schwerpunkt:
Am 1. Dezember ist das erste deutsche Transplantationsgesetz (TPG) ein Jahr alt geworden. Doch weder Paragraphen noch Werbekampagnen haben es bisher vermocht, die Kritik an diesem Zweig der Medizin und dem eng damit verbundenen »Hirntod«-Konzept verstummen zu lassen. Ende November haben über 200 BürgerInnen eine Beschwerde gegen das TPG beim Bundesverfassungsgericht eingereicht; sie hoffen, daß die Karlsruher RichterInnen das TPG bald als grundgesetzwidrig verwerfen werden.
BIOSKOP beleuchtet zum Einjährigen des TPG zwei Aspekte von vielen: Wie werden Körperteile sogenannter »Hirntoter« verteilt? Und was schreibt eigentlich die mächtigste deutsche Zeitschrift über Organtransplantationen?
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Die Richtlinie der Bundesärztekammer und die rechtspolitischen Folgen |
Trotz öffentlicher Proteste hat der Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) im September neue »Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung« beschlossen. Das Papier rechtfertigt auch, was kein deutsches Gesetz erlaubt: todbringenden Verzicht und Abbruch medizinischer Behandlung bei Menschen, die überhaupt nicht im Sterben liegen. Zur fremdbestimmten Disposition gestellt werden sogenannte »nichteinwilligungsfähige« PatientInnen, also Menschen, die im Koma oder mit fortgeschrittener Demenz leben sowie Neugeborene mit bestimmten Behinderungen.
BIOSKOP erläutert die Sterbehilfe-Grundsätze der Bundesärztekammer und thematisiert ihre rechts- und gesellschaftspolitischen Folgen ebenso wie Möglichkeiten zum Widerstand. Außerdem im BIOSKOP-Interview: der Kriminologe und Journalist Chris Rutenfrans, einer der bekanntesten Kritiker der Euthanasie in den Niederlanden.
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EU-Kommission und das Kirchenamt |
Der Massenprotest gegen die Bioethik-Konvention des Europarates hat bewirkt, daß der Völkerrechtsvertrag bislang in keinem der vierzig Mitgliedstaaten gilt. Trotzdem hat die Kommission der Europäischen Union es für angemessen gehalten, nun eine Richtlinie für die »gute klinische Praxis« bei Medikamentenstudien vorzulegen, die sich ausdrücklich auf die Bioethik-Konvention stützt. Sollte die Richtlinie unverändert durchgesetzt werden, würden damit auch fremdnützige Arzneimitteltests mit Menschen erlaubt, die persönlich nicht in die Teilnahme an einer Studie einwilligen könne.
BIOSKOP informiert über den Diskussionsstand in Straßburg. Und BIOSKOP beleuchtet auch, welche Rolle das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Auseinandersetzung um die Bioethik-Konvention spielt.
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