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| Zeitschrift zur Beobachtung der Biowissenschaften und ihrer Technologien |
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BIOSKOP-Schwerpunkt:Die heftig umstrittene Bioethik-Konvention des Europarates erlaubt fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen PatientInnen, also an bewußtlosen, dementen und geistig behinderten Menschen. Solche Eingriffe ohne therapeutischen Nutzen sind in Deutschland verboten, und Regierung wie Parlament haben sich angesichts massenhafter Proteste bisher nicht getraut, die Bioethik-Konvention in Kraft zu setzen. Trotzdem experimentiert der Berliner Neurologe Prof. Karl Einhäupl bereits mit Menschen im Wachkoma. Bei seiner Studie, betont Einhäupl, sei »ein Nutzen geradezu ausgeschlossen« für die beforschten PatientInnen. Und der Neurologe fügt hinzu: »Wir versuchen, Kriterien zu finden, die uns erlauben zu sagen, daß der jeweilige Patient keine Chance mehr hat, zu einem kommunikativen Leben zurückzukommen.«
BIOSKOP gibt einen Einblick in Einhäupls Experimente und informiert, wie und wo sich die internationale Lobby für Humanexperimente bereits durchgesetzt hat.
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Pläne, Richtlinien, Geschäfte
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1998 will der Vorstand der Bundesärztekammer eine neue »Richtlinie zur ärztlichen Sterbebegleitung und den Grenzen zumutbarer Behandlung« beschließen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, was in der Bundesrepublik bislang undenkbar war: Verzicht und Abbruch medizinischer Behandlung bei Menschen, die überhaupt nicht im Sterben liegen. Derweil sind die britischen KinderärztInnen bereits einen Schritt weitergegangen: Ihre neue Richtlinien rechtfertigen todbringende Unterlassungen bereits dann, wenn MedizinerInnen schwerkranken Kindern attestieren, sie hätten »keine Chance« mehr oder eine Behandlung sei »ohne Zweck«. Auch Eltern können im Vereinigten Königreich zu Herren über Leben und Tod werden: Meinen sie, eine Weiterbehandlung sei für das Kind »nicht ertragbar«, kann der behandelnde Mediziner abschalten.
BIOSKOP erläutert die Pläne der Bundesärztekammer, berichtet über die britische Kinder-»Sterbehilferichtlinie« und informiert, wie ein US-amerikanischer Euthanasiearzt seine PatientInnen als »OrganspenderInnen« anpreist.
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Einseitige Aufklärung der Aufklärungszentrale |
Das erste deutsche Gesetz zur Transplantation menschlicher Organe ist am 1. Dezember 1997 in Kraft getreten. Ziel dieses umstrittenen Paragraphenwerkes ist es, mehr Menschen zu bewegen, sich im Falle des sogenannten »Hirntodes« ihre Körperstücke entnehmen zu lassen. An der Überedungsarbeit beteiligt sich auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die eine »Entscheidungshilfe zu den Themen Organspende« verfaßt hat und fleißig verbreitet.
BIOSKOP hat die aus Steuergeldern finanzierte Broschüre unter die Lupe genommen Ergebnis der Analyse: Die »Entscheidungshilfe« ist einseitig, teilweise falsch und deshalb nicht förderungswürdig.
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