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Gutachterkommissionen haben hierzulande den gesetzlichen Auftrag, die Freiwilligkeit von »Lebendorganspenden« zu prüfen und Geschäfte mit Nieren und Leberteilen zu verhindern. Wo liegen die Grenzen ihrer Prüfmöglichkeiten?
Enthüllungen, die schockieren: »Für ein paar Dollar«, titelte Die Zeit am 5. Dezember, »verkaufen moldawische Arbeiter ihre Niere an reiche Patienten aus dem Westen.« Reporterin Martina Keller schildert minutiös Strukturen, Opfer und Profiteure des internationalen Organhandels, der in Deutschland ebenso verboten ist wie das Verpflanzen gekaufter Körperteile. Das Dossier zitiert auch eine Aussage, die alle, die das Transplantationsgesetz (TPG) ernst nehmen, alarmieren müsste: »Nach der Statistik des israelischen Krankenkassen-Managers Rosenfeld «, schreibt Keller, »wurden in den vergangenen zwei Jahren sieben gekaufte Nieren in Deutschland transplantiert, alle in Essen.«
In Schweigen hüllen sich diejenigen, die regelmäßig betonen, wie streng und vorbildlich doch das TPG sei. Ob PolitikerInnen, Ärztekammern oder Organspendelobby - alle haben sie es bisher auffällig vermieden, öffentlich ein Wort zu den in der ZEIT ausgebreiteten Recherchen im allgemeinen und zu Rosenfelds Aussagen im besonderen zu sprechen, geschweige denn eigene Nachforschungen anzukündigen. Einzig das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium zeigt erkennbar ein gewisses Interesse an dem Fall. Es hat, freilich ohne großes Aufsehen, die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) Mitte Dezember gebeten, »über die Angelegenheit zu berichten«. Das liegt nahe, denn die ÄkNo hat den gesetzlichen Auftrag, die Geschäfte der »Kommission Transplantationsmedizin « zu führen. Dieses ehrenamtliche Gremium, dem der Düsseldorfer Richter Jörg Belker vorsitzt, muss vor jeder »Lebendorganspende « ein Gespräch mit dem Gebewilligen führen und dabei prüfen, ob er sich Niere oder Leberstück auch wirklich ohne Druck und ohne Entgelt herausoperieren lassen will. Im Prinzip sind drei Varianten denkbar:© KLAUS-PETER GÖRLITZER, 2003
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aus dem Artikel »Lebend-Organspende in NRW«, der Einblick in die Beratungen der Kommission Transplantationsmedizin bei der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) geben soll. Der Bericht erschien in Nr. 5/2001 (Seiten 10-14) des Rheinischen Ärzteblattes, Autoren sind die ÄkNo-Mitarbeiter Günter Hopf und Robert D. Schäfer.
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»Lebendorganspende«
| zur BioSkop-Startseite | update: 06.06.2003 |