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In Essen haben Ausländerbehörde und Staatsanwaltschaft mindestens vierzig Menschen aus libanesischen Großfamilien zu Speichelprobe und Gentest gezwungen. Inzwischen ermitteln Datenschützer gegen die Ermittler.
Rund 612.000 Menschen leben in der Ruhrmetropole Essen, etwa 1.500 EinwohnerInnen sind libanesische Flüchtlinge. Ein Großteil ist nun öffentlich unter Pauschalverdacht gestellt worden. Denn Ausländerbehörde und Staatsanwaltschaft werfen den AsylbewerberInnen vor, falsche Angaben zu ihrer Nationalität gemacht zu haben. Statt aus dem Libanon, so die Verdächtigung der Ermittler, würden sie aus der Türkei oder aus Syrien stammen. Anfang des Jahres zwangen die Behörden, gestützt auf eine richterliche Anordnung, die erste Flüchtlingsgruppe zu Speichelabgabe und Gentest - zwecks Feststellung der Verwandtschaftsverhältnisse.
Die Zwangstests haben DatenschützerInnen alarmiert. »Was in Essen passiert ist, ist mir vorher noch nie zu Ohren gekommen und völlig überzogen«, sagt Thilo Weichert, Vorsitzender der Deutschen Vereinigung für Datenschutz. »So weit mir die Fakten bekannt sind«, so Weichert, »ist das Vorgehen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Ausländerbehörde eindeutig unzulässig.« Inzwischen prüft auch die nordrhein- westfälische Datenschutzbehörde den Fall. Der so genannte »genetische Fingerabdruck« wird in Einzelfällen seit 1997 im Zusammenhang mit Asylverfahren veranlasst. Auf Empfehlung des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) hatte die Innenministerkonferenz beschlossen, mittels Einsatz von Gentests illegalen Nachzug von Kindern zu verhindern. Damals ging es vor allem um kurdische Flüchtlinge aus dem Nordirak. Wer einen Familiennachzug beantragte, musste sich - überwiegend in der deutschen Botschaft in Ankara - einem Gencheck unterziehen. Diverse Ausländerbehörden, z. B. die Berliner, wollten Zwangstests auch bei Menschen anderer Nationalität einsetzen. Doch eine systematische genetische Erfassung fast einer gesamten Bevölkerungsgruppe ist bisher noch nicht bekannt geworden. Die Essener Daten werden nach Weicherts Einschätzung auch in der Gen-Datei des Bundeskriminalamt (BKA) landen, die ursprünglich nur schwere Verbrechen wie Mord, Totschlag und Sexualstraftaten betreffen sollte. Was den Flüchtlingen vorgeworfen wird, nämlich »Falschbeurkundung«, sei »ein lächerliches Delikt«. Dies zeige, wozu die »BKA-Datei jetzt missbraucht werde«, sagt Weichert. Gen-Fahnder haben Mitte Februar Rückendeckung vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erhalten. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die Gen-Datei des BKA nicht gegen das Grundgesetz verstoße. In der Datei sollen gegenwärtig Gen-Profile von über 80.000 verdächtigen und verurteilten Menschen gespeichert sein. Allerdings betonte das BVerfG auch, dass Fachgerichte in jedem Einzelfall prüfen müssten, wer in der Gen-Datei erfasst werden dürfe und wer nicht. Die Speicherung sei nur zulässig, wenn es sich um schwere Straftaten handele und Wiederholungsgefahr bestehe. Selbst wenn Flüchtlinge eine Notlüge benutzen, um ihre schnelle Abschiebung zu verhindern, dürfte eine Wiederholungsgefahr sehr zweifelhaft sein.© LUDGER FITTKAU, 2001
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aus dem von Milos Vec verfassten Hintergrundbericht »Der beste Detektiv der Welt«, erschienen am 8. Februar 2001 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
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»Kriminalpolitik«
| zur BioSkop-Startseite | update: 25.05.2003 |