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BioSkop – Forum zur Beobachtung
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Leben machen – Sterben lassen
Embryonenforschung & Präimplantationsdiagnostik
/ Reproduktionsmedizin / »Euthanasie«
bzw. Sterbehilfe / Patientenverfügung
Serife Günay
(Heidelberg), Medizinstudentin und Christian Winter
(Heidelberg), Jurastudent und aktiv im BioSkop-Forum:
»Sterbehilfe« statt Rehabilitation
Ärztekammer: Medizinische Behandlung ist bei behinderten Babys nicht mehr selbstverständlich
Wer mit bestimmten Behinderungen oder
Erkrankungen zur Welt kommt, muß nach
den neuen Grundsätzen der Bundesärztekammer
(BÄK) nur noch dann behandelt
werden, wenn Eltern und ÄrztInnen dies
für richtig halten. Solche Abwägungen
wirken weit über den Einzelfall hinaus:
Sie stellen Rehabilitation, Förderung und
Gleichstellung behinderter Menschen
grundsätzlich in Frage.
Die neuen »Grundsätze zur Sterbebegleitung« (siehe auch Seite 11) unterscheiden vier Gruppen,
bei denen ÄrztInnen im Einvernehmen mit
den Eltern lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen
oder abbrechen dürfen. Erwähnt werden
- Babys mit schwersten Fehlbildungen;
- Neugeborene mit schwerster Zerstörung des
Gehirns;
- Kinder, die extrem unreif sind und deren
Sterben unausweichlich und abzusehen sei:
- Säuglinge mit schwersten Stoffwechselstörungen, bei
denen keine Aussicht auf Heilung oder Besserung bestehe.
Als »schwerste Fehlbildung« bei Neugeborenen
gilt zum Beispiel Spina bifida. Typisch für diese
Erkrankung, die auch »offener Rücken« genannt
wird, ist ein unvollständiger Verschluß
des Rückenmarkkanals. Verursacht wird Spina
bifida zum Beispiel durch Infektionen während
der Schwangerschaft. Die offene Stelle kann
durch Operationen verschlossen werden; es
bleiben in der Regel jedoch Folgeschäden, die
unterschiedlich ausgeprägt sein können. Die
Bandbreite der Symptome reicht von Störungen
beim Entleeren der Blase über Sensibilitätsstörungen
bis zu Lähmungen; manche PatientInnen sind symptomfrei. Gerade von Säuglingen
und Kindern mit Spina bifida ist bekannt, daß
ihnen eine individuelle Rehabilitation und
Förderung weitgehende Selbständigkeit und
berufliche Eingliederung ermöglichen kann.
Ähnlich verhält es sich bei Babys mit
schwersten Hirnschädigungen. Laut Klinischem
Wörterbuch Pschyrembel verstehen Mediziner-
Innen darunter eine spastische Lähmung, die
durch Sauerstoffmangel bedingt ist. Wie sich
dies auf die Muskulatur auswirkt, ist im Einzelfall
unterschiedlich: Bei den Betroffenen kann
es zu Geh- und Sprechstörungen kommen,
epileptische Anfälle können auftreten; doch
mitunter können Symptome auch völlig fehlen.
Was bei Spina bifida gilt, gilt auch bei schwersten
Schädigungen des Gehirns: Wer Betroffene
unterstützen möchte, muß frühzeitig für gute
Rehabilitation und kontinuierliche Förderung
sorgen.
Unter den sogenannten »extrem unreifen
Kinder« leben viele mit »Down-Syndrom«, das
im Volksmund früher diskriminierend Mongolismus
genannt wurde. Neben geistiger Behinderung
treten auch innere Schädigungen wie
Herzfehler und Darmverschlüsse auf. Früher
verstarben drei von vier PatientInnen bereits
vor der Pubertät. Heute erreichen Menschen
mit Down-Syndrom ein erheblich höheres Alter.
Wenn sie medizinisch gut versorgt werden und
ihre Förderung früh und individuell ansetzt,
können sie eine Schulausbildung abschließen
und auch ziemlich selbständig leben.
Auffällige Gemeinsamkeiten
Zu den häufigsten angeborenen Stoffwechselerkrankungen,
die bisher unheilbar sind,
zählt die Mukoviszidose (auch Zystische
Fibrose). Eines von 2.000 Babys kommt mit
Mukoviszidose zur Welt. Je besser die gesundheitliche
Versorgung, desto höher die Lebenserwartung.
Weil die PatientInnen unter einer
chronischen Verschleimung der Atemwege
leiden, benötigen sie Inhalationen und häufige,
atemunterstützende Kuren, zudem ist regelmäßige
Krankengymnastik notwendig.
Bei den Definitionen, die nach den BÄK-Grundsätzen
den todbringenden Abbruch einer
medizinischen Behandlung von Säuglingen
rechtfertigen soll, gibt es zwei grundlegende
Gemeinsamkeiten:
- Bei allen genannten Erkrankungen sind
weder Verlauf noch Ausmaß der Einschränkung
direkt nach der Geburt abschätzbar.
- Entscheidend sind vielmehr medizinische Versorgung,
Rehabilitation und Förderung.
Wer Menschen mit angeborenen Einschränkungen
medizinisch und sozialpolitisch fördern
möchte, muß dafür Geld bereitstellen - unter
Umständen für viele Jahrzehnte. Dies entspricht
dem Solidarprinzip, wird aber in der laufenden
Debatte zur Rationierung im Gesundheitswesen
zunehmend in Frage gestellt - und der BÄK-Vorstand
spielt hier mit seinen Grundsätzen zur
Sterbebegleitung leider eine Vorreiterrolle. Der
Richtungswechsel, den die ÄrztevertreterInnen
bewußt oder unbewußt vorantreiben, folgt der
Devise: Rehabilitation und Gleichstellung
behinderter Menschen sollen nicht mehr selbstverständliche
Ziele medizinischen und politischen
Handelns sein. Entscheidend ist nach
dem BÄK-Papier vielmehr, ob Dritte wie Eltern
und MedizinerInnen diese Ziele im Einzelfall
überhaupt angemessen finden. Sagen sie nein,
kann dies für die kleinen PatientInnen künftig
tödliche Folgen haben. Und das bedeutet auch:
Unter Rechtfertigungszwang geraten alle,
die sich für Rehabilitation, Förderung und
Gleichstellung stark machen.
© SERIFE GÜNAY UND CHRISTIAN WINTER, 1998
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»Niemand darf wegen
seiner Behinderung
benachteiligt werden.«
Artikel 3, Absatz 3, Grundgesetz
»Die haben
wirklich Angst«
»Mir haben bei Veranstaltungen
immer wieder die
aktiven Behinderten
imponiert. Anfangs dachte
ich, die machen nur Rabatz.
Aber dann habe ich gemerkt:
Die haben wirklich
Angst um ihr Leben. Den
eigenen, schrecklichen,
gequälten Tod finden sie
jetzt vergleichsweise
weniger gefährlich.«
Hans-Ludwig Schreiber, Professor für
Strafrecht und Mitautor der Grundsätze zur Sterbebegleitung der
Bündesärztekammer, in einem Interview, das Der Spiegel am 27. Juli 1998 unter
dem Titel »Diebstahl von Leben« veröffentlichte.