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Das Bundesjustizministerium (BMJ) will legalisieren, dass kranke Menschen, die einwillligungsunfähig sind, aber nicht im Sterben liegen, bei mutmaßlichem Einverständnis gezielt ums Leben gebracht werden dürfen. Straffrei werden sollen der tödlich wirkende Abbruch von Therapien ebenso wie das Stoppen von Sondenernährung und Beatmung. Die den Tod herbeiführenden Unterlassungen sollen ÄrztInnen bei einwilligungsunfähigen Menschen wie Demenz- oder KomapatientInnen stets dann ausüben, wenn der Betroffene die Beendigung seines Lebens zu einem früheren Zeitpunkt in einer so genannten "Patientenverfügung" gefordert hat. Liegt eine frühere mündliche oder schriftliche Äußerung des Einwilligungsunfähigen nicht vor, soll die Lebensbeendigung gerechtfertigt sein, wenn BetreuerInnen, ÄrztInnen beziehungsweise Bevollmächtigte einvernehmlich vermuten, dass der einwilligungsunfähige Patient den tödlichen Behandlungsstopp wünsche.
"Wer Patientenverfügungen rechtsverbindlich macht, stellt das gesellschaftliche Tötungsverbot zur Disposition. Faktisch wird erlaubt, dass Menschen, die sich nicht äußern können, auf vermutetes Verlangen getötet werden", kritisiert Erika Feyerabend vom Verein BioSkop, der seit Jahren die internationale "Sterbehilfe"-Debatte kritisch verfolgt. "Es ist eine Illusion, dass Patientenverfügungen ein selbstbestimmtes, planbares Sterben in Würde garantieren können", sagt die OMEGA-Vorsitzende Inge Kunz. "Die konkrete, lebensbedrohliche Erkrankungssituation, mögliche Therapiealternativen, Überlebenschancen, die soziale Lage - all dies kann man nicht wirklich vorhersehen, wenn man eine Voraberklärung auf Behandlungsverzicht ausfüllt."
Den von BioSkop und OMEGA gemeinsam gestarteten Appell "Das gesellschaftliche Tötungsverbot darf nicht angetastet werden" (www.bioskop-forum.de) haben über 100 ErstunterzeichnerInnen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Der Aufruf richtet sich nicht nur gegen die drohende Legalisierung von Patientenverfügungen. Er fordert die Abgeordneten des Bundestags auch ausdrücklich auf, die sozialen, therapeutischen und pflegerischen Hilfen für komatöse und demenzkranke Menschen spürbar zu verbessern. "Unterstützen Sie Versorgungsalternativen, die eine individuell angepasste Betreuung für alle ermöglichen", heißt es an die Adresse der PolitikerInnen.
Etliche Berichte aus Kliniken und Pflegeheimen zeigen, wo es wirklich Handlungsbedarf für PolitikerInnen gibt: "Das Problem", so die OMEGA-Vorsitzende, "ist häufig nicht eine Übertherapie durch Mediziner, sondern pflegerische Unterversorgung." Daran ändern Patientenverfügungen überhaupt nichts, im Gegenteil: Sie können für gesundheitsökonomische Ziele instrumentalisiert werden, beispielsweise um Rationierungsmaßnahmen bei bestimmten Kranken-Gruppen zu rechtfertigen.
BioSkop-Sprecherin Feyerabend: "Patientenverfügungen sollen auch auf der von der Bundesregierung geplanten Gesundheitschipkarte registriert werden. Nehmen wir mal an, Hunderttausende würden auf diese Weise dokumentieren, dass sie im Fall anhaltender Bewusstlosigkeit nicht mehr medizinisch behandelt werden wollen. Mit Verweis darauf könnten Gesundheitspolitiker leicht versucht sein, öffentlichkeitswirksam zu begründen, warum sie nichts gegen die bekanntlich unzureichende Versorgung von Komapatienten tun." Das Beispiel zeige, dass Patientenverfügungen nicht nur persönliche, sondern stets auch sozialpolitische Wirkungen entfalten, erläutert die BioSkop-Sprecherin
"Wir sind zuversichtlich", sagen Kunz und Feyerabend, "dass zahlreiche Menschen und Organisationen diesen Appell aktiv und mit ihrer Unterschrift unterstützen werden."
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