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der Biowissenschaften und ihrer Technologien |
BefürworterInnen von Patientenverfügungen klagen über
technisierte Medizinapparate, ärztliche Handlungshoheit und ökonomische Kalküle
in Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Dagegen soll sich der Einzelne per
Voraberklärung seines Willens wehren können, um sich würdiges Sterben zu
sichern und unnötige Leidenszeit zu ersparen.
Mit dieser Rhetorik wird attraktiv gemacht, was in den Niederlanden und
Belgien bereits gesellschaftliche Realität ist: Tötung auf Verlangen.
Hierzulande geht es zunächst nicht um entscheidungsfähige PatientInnen, die
ihre Tötung in einer konkreten Krankheitssituation nachfragen, sondern um
diejenigen, die komatös, demenzkrank und sprachlos sind. Sondenernährung,
Flüssigkeitszufuhr, das Behandeln von Begleiterkrankungen sollen nicht mehr selbstverständlich sein bei Kranken,
die als unheilbar gelten – aber eben nicht im Sterben liegen. Auch eine
intensive Schmerztherapie mit einkalkulierter Todesfolge soll zum Repertoire
einer Medizin gehören, die den Tod herstellen darf.
Übergeordnete Gerichte wie der Bundesgerichtshof (BGH) haben dazu wesentlich beigetragen. Mit Einzelfall-Entscheidungen (1994 und 2003) haben die RichterInnen ein juristisches und auch argumentatives Gebiet abgesteckt, in dem sich darüber reden lässt, dass und wie nicht-entscheidungsfähige Menschen zu Tode gebracht werden können. Bei der Diagnose irreversibles Koma wird die Ernährung per Magensonde in eine das Sterben lediglich verlängernde Behandlung umgedeutet. Früher geäußerte Wünsche und allgemeine Wertvorstellungen innerhalb der Gesellschaft sollten laut BGH dabei berücksichtigt werden. Die Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung (1998 und 2004) legitimieren diese Praxis ebenfalls. Vom Töten ist zwar nicht die Rede. Aber ÄrztInnen sollen das Behandlungsziel ändern können bei Menschen mit infauster Prognose. Sondenernährung und Flüssigkeitszufuhr gehören dann nicht mehr zur garantierten Basisversorgung. Patientenverfügungen, ob schriftlich oder mündlich, werden als verbindlich bezeichnet.
Noch sind Patientenverfügungen in ihrer rechtlichen Wirkung umstritten, aber politische Initiativen zwecks Legalisierung werden immer intensiver. Der Politiker und langjährige Vorsitzende der Sterbehilfeorganisation Humanistischer Verband, Rolf Stöckel, kündigte im April 2004 an, einen Antrag zur Autonomie am Lebensende in den Bundestag einzubringen: Demnach soll der per Patientenverfügung verlangte tödliche Behandlungs- und Versorgungsabbruch straffrei werden – via Ergänzung des § 216 StGB (Tötung auf Verlangen). Für das selbe Ziel plädiert eine vom Bundesjustizministerium einberufene Kommission, die im Juni 2004 ein Gutachten zu Patientenverfügungen vorgelegt hat. Was über Jahre durch eine Politik der Begriffe unkenntlich gemacht wurde, ist nun erkennbar: Schwerkranke Menschen nicht zu behandeln und zu ernähren, das ist eine Variante des Tötens auf Verlangen. Selbst eine nur minimale Außenkontrolle durch Gerichte soll es nicht geben.
Wäre tatsächlich die Sorge um das Wohlergehen
pflegebedürftiger Menschen handlungsleitend, dann müsste die gesellschaftliche
Antwort auf Befürchtungen und Ängste vieler Kranker und vieler, die es zu
werden fürchten, anders ausfallen. Das würde sicher nicht alle Todeswünsche aus
der Welt schaffen, aber die heute vorherrschende Alternativlosigkeit im Umgang
mit schlechten Prognosen und der begrenzten eigenen Existenz lebbarer machen.
Das ist die Aufgabe der Gesundheitsversorgung und nicht eine Dienstleistung,
die attraktiv macht, dass man sich die Zeit des Sterbens sparen kann.
Eine gute Palliativmedizin mit Schmerzbehandlung verlängert
das Leben. Doch viele Schwerstkranke haben keine Chance zu dieser
professionellen Begleitung. Pro Jahr sind mehrere tausend Menschen – und ihre
Angehörigen - mit der extremen Lebenssituation des Komas konfrontiert. Nur
jede/r Vierte kann in eine qualifizierte, stationäre Pflegeeinrichtung (der
Phase F) aufgenommen werden. Ambulante Hilfen sind kaum entwickelt. Ob
stationär oder ambulant, die Pflege im Minutentakt ist es, die Leiden erzeugt:
Wundliegen, Verkrampfungen, Infektionen u.a.m. KomapatientInnen sind auf
künstliche Ernährung über die Magensonde angewiesen. Viele demenzkranke
HeimbewohnerInnen und ambulant Versorgte werden aber so ernährt, weil keine Zeit
mehr bleibt für ein Essen, das mehr ist als die Zufuhr an Kalorien. Konflikte
mit ÄrztInnen und Kostenträgern überschatten die Pflege. Selbst die Frage, ob
die Kosten der Sondenernährung weiterhin übernommen werden sollen, steht
regelmäßig auf der gesundheitspolitischen Agenda. Eine europaweite Befragung
von Angehörigen, die Schwerstpflegebedürftige in ambulanter oder stationärer
Pflege versorgen, bestätigt, was zu vermuten ist: Innerhalb weniger Jahre
stehen 90 Prozent der Befragten vor dem finanziellen Ruin, sind sozial isoliert
und ausgebrannt.
All das wird begleitet von einer dröhnenden Rede über eine alternde
Gesellschaft, unbezahlbare Kosten im Gesundheitswesen und von
selbstverständlichen Kalkulationen um das Humankapital Mensch, dessen
Eigenverantwortung als Kunde in einem durchrationalisierten
Gesundheitsmarkt immer dann mobilisiert wird, wenn öffentliche Angebote
eingeschränkt werden sollen.
Würde ist der meist zitierte Begriff der aktuellen Sterbehilfe-Debatte. Dazu schrieb der Autor David Le Breton treffend: Würde ist kein Zustand, sondern eine soziale Beziehung, die nicht das leiseste Schwanken im Gleichgewicht zwischen Selbstachtung und der durch die anderen erfahrenen Bestätigung zulässt. Wenn Patientenverfügungen rechtsverbindlich werden, der schnelle Tod für pflegebedürftige und unheilbar Kranke zum gesellschaftlichen Normalfall wird, ist das soziale Band gerissen.
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| zur BioSkop-Startseite | update: 10.06.2004 |