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>>> Neugeborenenscreening

Informierte ÄrztInnen, aufgeklärte Eltern?

(Juni 2012) Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) verlangt, dass genetische Proben »unverzüglich zu vernichten« sind, sobald sie nicht mehr für diejenigen Zwecke benötigt werden, für die sie veranlasst wurden. Das gilt auch für Blutproben, die beim Neugeborenenscreening auf angeborene Stoffwechselkrankheiten entnommen und analysiert werden. Doch nicht allen ÄrztInnen scheint die Rechtslage bewusst zu sein.

+ Das Gesetz und die Praxis
++ Fallbeispiel plus Infos für Eltern