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>>> Regulierungspläne und Tagungsdokumentation

Ärztliche Beihilfe zum Suizid und »Ökonomien des Sterbens«

(Juli 2015) Die Absicht, sich mit Hilfe von ÄrztInnen oder Sterbehilfe-Organisationen töten zu wollen, wird in der politischen und medialen Diskussion häufig als Ausdruck von Selbstbestimmung dargestellt. So war es auch wieder, als der Bundestag am 2. Juli 2015 über Gesetzentwürfe zur Regelung des ärztlich assistierten Suizids debattierte. Die Auseinandersetzung um die Frage, ob (ärztliche) Beihilfe zur Selbsttötung per Gesetz legitimiert und damit als gesellschaftlich gewünschte Option vereinbart werden soll oder nicht, dürfte nun auch außerparlamentarisch an Fahrt aufnehmen – BioSkop wird sich nach Kräften einmischen! Eine öffentliche Anhörung von Fachleuten soll am 23. September 2015 stattfinden. Der Bundestag wird frühestens im November entscheiden.

Was Befürworter von Suizidbeihilfe und Euthanasie regelmäßig ausblenden, hat die von BioSkop mitveranstaltete Tagung Tagung »Ökonomien des Sterbens« eingehend beleuchtet: die sozialen und materiellen Bedingungen des Lebens mit schweren Krankheiten, die Menschen verzweifeln http://www.lto.de/recht/presseschau/lassen und dem Wunsch nach tödlichen Hilfen Vorschub leisten.

| MEHR erfahren: Dokumentation der Tagung
| Das niederländische Sterbehilfe-Labor – Bericht aus BIOSKOP Nr. 70 über die Ausweitung von Patiententötungen im Euthanasie-Vorreiterstaat
| Ethik-Berater unter verschiedenen Hüten
| Hintergründe und Analysen: Euthanasie |
Patientenverfügung | Sterbebegleitung
| Wiedervorlage: »Keine ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung« – Gemeinsame Stellungnahme von Omega und Bioskop vor dem Deutschen Ärztetag 2011, der Suizidbeihilfe mehrheitlich abgelehnt hat.