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ZEHN-JAHRES-BILANZ ZUM TRANSPLANTATIONSGESETZ

Im Juni 2009 beleuchteten wir eine 10-Jahres-Bilanz zum Transplantationsgesetz (TPG), die das Sozialforschungsinstitut IGES im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums erstellt hatte. Das dicke Gutachten (BT-Drucksache 16/13740) enthält auch interessante Informationen zur Arbeit der DSO – es folgen Auszüge aus besagtem BIOSKOP-Artikel:

::::: Die DSO fordert, ihre Mitarbeiter an allen Angehörigengesprächen zu beteiligen und rechtfertigt dies mit einer eigenen Datenerhebung. 2007 hätten in Gesprächen, die ein DSO-Koordinator allein geführt habe, 82,8 Prozent der Angehörigen der Organentnahme zugestimmt; wo ausschließlich Ärzte über die Option zur Organspende informierten, hätten nur 57,4 Prozent eingewilligt.
Allerdings herrscht laut IGES unter den Experten »Uneinigkeit« darüber, ob die DSO-Forderung mit dem Anspruch zu vereinbaren ist, dass Angehörigengespräche »grundsätzlich ergebnisoffen« geführt werden müssen. DSO-Vorstand Günter Kirste stellt seine Koordinatoren öffentlich als »Anwalt auch der Patienten auf der Warteliste« dar; außerdem geht es ums Geld: Für jedes beschaffte, transplantierte Organ eines »Hirntoten« kann die DSO der Krankenkasse des Empfängers eine »Organisationspauschale« von 7.423 Euro in Rechnung stellen. […]

Das IGES zitiert aber auch Aussagen der DSO in Bayern, wonach deren Koordinatoren »immer wieder Mängel in der Durchführung der Hirntoddiagnostik« finden. Solche Fälle, die im Gutachten für das BMG nicht näher erläutert werden, gebe es in Kliniken, die sich nicht durch einen von der DSO organisierten Konsiliardienst unterstützen lassen; allerdings sei auch unter Konsiliarärzten die »Kompetenz in der Hirntoddiagnostik unterschiedlich ausgeprägt«. :::::

Hier steht die ganze Geschichte