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Es bleiben zahllose Fragen grundsätzlicher
Art. Sie sind den grünen Gesetzesmachern gar nicht erst in den Sinn gekommen.
So die Frage, ob die töliche Gewalt der Organentnahme durchgeführt
von Ärzten, die nunmehr berechtigt sein sollen zum Wohl und im Interesse
anonymer Dritter und nicht des leibhaftigen Patienten, überhaupt gesellschaftlich
zulässig sein soll.
So die Frage, ob die konkrete Gewalt der individuellen Entscheidungszumutung
für alle, die das Transplantationswesen mit der Möglichkeit der
Organverpflanzung konfrontiert, und die konkrete Gewalt, die Ärztinnen,
Schwestern, Pfleger und Organvermittlern angetan wird, die Organverteilungstechniken
zu treffen haben, für politisch wünschenswert in einem Gemeinwesen
gehalten werden kann.
Das Transplantationswesen ist kein historischer Sachzwang. Bis vor kurzem noch können wir uns nicht alle noch erinnern? noch vor fast dreißig Jahren! enthielt niemandes Körper die Ressourcen für einen anderen. Weder Leib noch Sterben noch Tod waren unter Sozialpflichtigkeit zu stellen. Niemand dachte an die Zerstückelung bei lebendem Leib aus Gründen des Gemeinwohls und die Interessen Dritter hatten ihre Schranken. Es wären Alpträume gewesen, in denen der Staat zur Regulierung eines Marktes schreitet, der auf der Zirkulation der Körperstücke seiner Einwohner beruht, der das Konsumangebot Lebensverlägerung bereitstellt und seine Sterbenden als nutzbare Ressource freigibt. So werden wir von nun an wohl über Euthanasie diskutieren müssen.
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