»Modellprojekt beizeiten begleiten«
Altenheim und Arztpraxis steigen aus
Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(Juni 2010) Im März berichtete BIOSKOP exklusiv über ein brisantes Modellprojekt mit dem markenrechtlich geschützten Namen »beizeiten begleiten«. Es soll BewohnerInnen von Pflegeheimen motivieren, schriftliche Vorausverfügungen zu verfassen. Die Studie in Grevenbroich verläuft inzwischen nicht mehr reibungslos.
- Altenheim und Arztpraxis verlassen Modellprojekt
- Geschützte Marke
- Tödlicher Anspruch
- Im Gewand von Autonomie
- Ein säkulares Ritual?
- Behandlungsabbruch im Pflegeheim
- Warnung an den Gesetzgeber
- In der Praxis gescheitert
- Noch eine »Sterbehilfe«-AG
- Rechtsanspruch auf den Tod?
- Bioethiker empfehlen zentrales Register
- »Sterben ist immer unerwartet«
- Verkehrte Vollmachten
- »Wir lehnen den Entzug von Nahrung und Flüssigkeit ausnahmslos ab«
Patientenverfügungen
Patientenverfügungen sind nun verbindlich – im Prinzip
Tödlicher Anspruch
Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(September 2009) Am 1. September ist das »Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts« in Kraft getreten. Damit sind Patientenverfügungen hierzulande erstmals per Gesetz legitimiert. Die »Sterbehilfe«-Lobby ist erfreut – und plant schon den nächsten Schritt.
Analyse
Im Gewand von Autonomie
Von STEFANIE GRAEFE
(Dezember 2008) Patientenverfügungen sollen die Interessen des Einzelnen stärken und aus Kranken mündige BürgerInnen machen. Ausgeblendet werden die sozialen und ökonomischen Bedingungen der Krankenbehandlung.
Hinterfragt
Ein säkulares Ritual?
Von THOMAS KLIE
(März 2008) Warum sind Patientenverfügungen weitgehend unhinterfragt? Möglicherweise sind sie als modernes Ritual im Gebrauch, bei der Suche nach Sicherheit und Ordnung in den letzten Dingen.
Behandlungsabbruch im Pflegeheim
»Das wünsche ich niemandem«
BIOSKOP-Interview
(September 2007) Eine Altenpflegerin beleuchtet im Gespräch mit BIOSKOP ausgeblendete Probleme, die der tödliche Behandlungsabbruch für diesen Berufsstand mit sich bringt.
Empirische Studie
Warnung an den Gesetzgeber
Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(Dezember 2006) Alle wollen Patientenverfügungen – das jedenfalls behaupten Medien und DemoskopInnen. Die empirische Studie des Krebsarztes Stephan Sahm kommt zu einem gänzlich anderen Ergebnis.
Patientenverfügungen in den USA
In der Praxis gescheitert
Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(März 2005) In den USA sind Patientenverfügungen seit über zwanzig Jahren im Umlauf. Die Effekte haben US-BioethikerInnen nun untersucht. Ihr Fazit: »Die Patientenverfügung ist gescheitert.«
Pressemitteilung
Richter dürfen nicht über Leben und Tod entscheiden!
Von BioSkop e.V.
(11.04.2003) Zum Beschluss des Bundesgerichtshofes zum Behandlungsabbruch (Az: XII ZB 2/03). [Mehr erfahren]
Gutachtern für den Behandlungsverzicht
Noch eine »Sterbehilfe«-AG
Von CHRISTIAN WINTER
(September 2003) Im Auftrag des Bundesjustizministeriums sollen ExpertInnen die Basis für eine »Muster-Patientenverfügung« schaffen.
Behandlungsabbruch und Recht
Rechtsanspruch auf den Tod?
Von CHRISTIAN WINTER und KLAUS-PETER GÖRLITZER
(März 2003) Hat ein bewusstloser Patient einen Rechtsanspruch darauf, dass ÄrztInnen und PflegerInnen seinen Tod herbeiführen? Ist dazu eine richterliche Genehmigung erforderlich? Die »Sterbehilfe«-Lobby setzt auf den Bundesgerichtshof.
Patientenverfügungen
Bioethiker empfehlen zentrales Register
Von KLAUS-PETER GÖRLITZER
(September 2002) Im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums haben einschlägig bekannte Bioethiker über den vorab verfügten, tödlichen Behandlungsverzicht nachgedacht. Sie plädieren nun dafür, Patientenverfügungen gesetzlich legitimieren und zentral registrieren zu lassen.
Hospiz-Erfahrungen
»Sterben ist immer unerwartet«
BIOSKOP-INTERVIEW
(Juni 2002) Wie denken Hospiz-MitarbeiterInnen über »Sterbehilfe« und Patientenverfügungen? Antworten und Einschätzungen von Inge Kunz, Vorsitzende der Hospizvereinigung OMEGA.
Betreuungsrecht
Verkehrte Vollmachten
Von CHRISTIAN WINTER
(September 1999) Riskante ärztliche Eingriffe bei Nichteinwilligungsfähigen sind laut § 1904 BGB nur mit Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts erlaubt. »Sterbehelfer« wollen den Schutzparagraphen pervertieren.
Behandlungsabbruch im Hospiz?
»Wir lehnen den Entzug von Nahrung und Flüssigkeit ausnahmslos ab«
Von KLAUS BRÜCKS und INGE KUNZ
(September 1998) »Wir lehnen Entzug von Nahrung und Flüssigkeit ab«, versichern die AutorInnen. Und: »In unserem Hospiz kann niemand betreut werden, dessen Betreuer auf Entzugsmaßnahmen bestehen.«
