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MARTINA KELLER, Journalistin

Staatlich organisierter Organkauf

  • Politikberater fordern: Transplantationsrecht ändern

aus: BIOSKOP Nr. 34, Juni 2006, Seite 3

Neue »Anreize zur Organspende« fordert eine Projektgruppe der Europäischen Akademie GmbH in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Ihr Memorandum »Organmangel – Ist der Tod auf der Warteliste unvermeidbar?« wurde Mitte Mai in Berlin präsentiert. Willkommen ist den Experten alles, was die Zahl verfügbarer Körperteile steigern könnte.

Die Studie, erstellt mit finanzieller Hilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, will Politiker bewegen, das Transplantationsgesetz zu ändern: So plädiert die Professorenrunde (LINK) dafür, in Deutschland einzuführen, was in Österreich und Spanien praktiziert wird: die »Widerspruchslösung«. Das bedeutet: Jede/r gilt als potenzieller Organspender, so lange er/sie dem nicht ausdrücklich widersprochen hat. »Diese Festschreibung erscheint als Ausdruck der moralischen Pflicht zu helfen vertretbar«, meinen die Politikberater. Das Recht auf Selbstbestimmung sehen sie nicht gefährdet, da die Möglichkeit zum Widerspruch bestehe.

Träger eines Spendeausweises sollen belohnt werden, indem sie im Bedarfsfall bevorzugt ein Körperteil erhalten – derzeit müssen Körperteile nach medizinischen, von der Bundesärztekammer festgelegten Kriterien vergeben werden.

Gleichzeitig soll ein staatlich regulierter Organhandel eingerichtet werden. Das öffentliche Gesundheitssystem fungiert nach diesem Modell als Monopolist, der Körperteile gesunder und »hirntoter« Spender zu festgesetzten Preisen ankaufen darf. Das Monopol schließe aus, dass Dritte mit Organen Gewinn machen, heißt es in der Studie. Dass vermutlich vor allem ärmere Menschen ihre Nieren oder Leberstücke verkaufen würden, scheint die Experten nicht zu stören.

Allerdings ist kaum auszuschließen, dass unter solchen Umständen Organhandel stattfindet.

Wichtig findet die Projektgruppe die Ausweitung von Lebendorganspenden. Als erster Schritt solle die Überkreuztransplantation zwischen Paaren erlaubt werden. Wohin die Erweiterung des Spenderkreises führen dürfte, zeigt das Beispiel Schweiz. Dort ist mittlerweile auch die Lebendspende an Unbekannte erlaubt. Zwar schreibt der Schweizer Gesetzgeber vor, dass kein Geld für ein Organ bezahlt werden darf und die Entscheidung des Spenders freiwillig sein soll. Allerdings ist kaum auszuschließen, dass unter solchen Umständen Organhandel stattfindet.

Nur drei der Vorschläge wären auch mit geltendem Recht vereinbar: Lebendspender sollen versicherungsrechtlich abgesichert und ein bundesweites Register mit den Willenserklärungen potentieller Organgeber eingerichtet werden. Zudem müssten sämtliche Kosten der Krankenhäuser bei Transplantationen gedeckt werden, fordern die Experten. Sie reagieren damit auf den Streit zwischen dem Verband Leitender Krankenhausärzte und der Deutschen Stiftung
Organtransplantation (DSO), der bundesweiten Koordinierungsstelle für Transplantationen. Die Klinikärzte kritisieren Kürzungen bei der Hirntod-Diagnostik und die von der DSO geänderten Verträge für Lungen- und Herzchirurgen. Der Streit eskalierte Anfang 2006 in München, als eine Patientin eine angeforderte Lunge nicht bekam, weil sich kein Entnahmeteam fand – aus finanziellen Gründen.

Der DSO würde die Professorenrunde künftig gern Mitbewerber zur Seite stellen: Deshalb müsse das gesetzlich festgeschriebene Monopol der DSO als Koordinierungsstelle aufgehoben werden. Konkurrierende Organisationen könnten regional oder bundesweit helfen, das Spenderpotential besser auszuschöpfen, meinen die Politikberater.

© Martina Keller, 2006
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