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>>> Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen

»Patientenrechte, Ärztepflichten«

Das neue Patientenrechtegesetz trat Ende Februar 2013 in Kraft. »Trotz allem gibt es immer noch große Wissenslücken über die Patientenrechte und Schwierigkeiten, diese Rechte auch durchzusetzen«, weiß die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP).

Einen verständlichen Beitrag zur Aufklärung will die BAGP mit ihrer neu aufgelegten, komplett überarbeiteten Broschüre namens »Patientenrechte, Ärztepflichten« bieten. Auf 68 Seiten erfahren die LeserInnen, welche Ansprüche sie beim Arzt, im Krankenhaus und gegenüber der Krankenkasse haben. Erläutert wird zudem, was man bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler praktisch tun und wer dabei helfen kann. Thematisiert werden Datenschutzregeln und die elektronische Gesundheitskarte, zu der es in der Broschüre heißt: »Ein Missbrauch der Daten ist nicht auszuschließen.« Beschrieben, aber nicht problematisiert wird die Möglichkeit, eine Patientenverfügung für den Fall späterer Nichteinwilligungsfähigkeit zu verfassen. Am Ende listet die BAGP einige Forderungen zur Weiterentwicklung der Patientenrechte auf, darunter Beweislasterleichterungen bei Behandlungsfehlern.

> Die Broschüre, die auch den vollständigen Wortlaut des Patientenrechtegesetzes enthält, gibt es gedruckt für eine Schutzgebühr direkt bei der BAGP, Telefon (089) 76755131 und auch gratis zum Herunterladen auf der BAGP-Homepage.