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KLAUS-PETER GÖRLITZER, Journalist und redaktionell verantwortlich für BIOSKOP

Beschränkter Durchblick

  • »Transparenzkodex« mit bemerkenswerten Schlupflöchern

aus: BIOSKOP Nr. 66, Juni 2014, Seite 12

Ab 2016 wollen die führenden Arzneihersteller veröffentlichen, mit welchen Ärzten, Apothekern, Kliniken, Fachgesellschaften und Forschungseinrichtungen sie kooperieren – und wie viel Geld sie ihnen aus welchem Grund bezahlt haben.

Rechtliche Grundlage ist ein »Transparenzkodex«, den das Bundeskartellamt Ende Mai 2014 als verbindliche Wettbewerbsregeln für jene 59 Pharmafirmen anerkannt hat, die Mitglied im Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) sind.

Dass der vom FSA ja selbst entworfene Kodex eine Reihe großer Schlupflöcher bietet, hatten wir bereits im Dezember – nach unserer Prüfung des Entwurfs – öffentlich gemacht. Zwar ist grundsätzlich vorgesehen, dass Geldempfänger auf den Webseiten der Pharmafirmen mit Namen und Geschäftsadressen genannt werden. Dies soll aber nur dann geschehen, wenn die betroffenen Heilberufler der Veröffentlichung ausdrücklich zugestimmt haben.

Gesetz abwehren?

Bewusst beschränkt wird der Durchblick im geldfluss-intensiven Bereich der Forschung: Hier erfolgt die Veröffentlichung gemäß FSA-Kodex nur »zusammengefasst (aggregiert) und ohne namentliche Nennung der individuellen Empfänger«. Mit der Anonymisierung wolle man ausschließen, dass konkurrierende Firmen Rückschlüsse auf laufende Forschungsprojekte ziehen könnten, erklärt der FSA.

Kritiker argwöhnen, Zweck des Vorstoßes der Pharmafirmen sei es, weitergehende Regeln zur Korruption im Gesundheitswesen abzuwehren. CDU/CSU und SPD hatten Ende 2013 in ihrem Koalitionsvertrag immerhin angekündigt: »Wir werden einen neuen Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen im Strafgesetzbuch schaffen.«

Passiert ist bisher nichts.

© Klaus-Peter Görlitzer, 2014
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